Bebauungsplan Stadt Tharandt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Wohngebiet Am Steinbruch“, Tharandt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.09.2021 bis 25.10.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Vollzug der Baugesetze (§ 3 Absatz 2 BauGB)

Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Steinbruch“, Tharandt

Der Stadtrat Tharandt hat in seiner Sitzung am 12. August 2021 die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Steinbruch" in Tharandt in der Fassung vom 27. Juli 2021 beschlossen. Die Stadtverwaltung hat die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB hiervon zu informieren.

Ich mache deshalb gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt, dass der

Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet Am Steinbruch“, Tharandt,

bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Zeit vom 24. September bis zum 25. Oktober 2019 während der üblichen Öffnungszeiten in den Räumen des Bürgerbüros im Rathaus Tharandt, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt wird. Parallel kann auf der Internetseite der Stadt Tharandt unter www.tharandt.de und im Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen oder mündlich im Bürgerbüro zur Niederschrift zu geben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  •  keine

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035203 3950 oder per E-Mail an bauamt@tharandt.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035203 3950 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@tharandt.deabgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein."

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Tharandt, 15. September 2021

Silvio Ziesemer

Bürgermeister

Kontaktperson

Planungsbüro Schubert

 Anja Weck, Rumpeltstraße 01, 01454 Radeberg

anja.weck@pb-schubert.de; Tel: 0352841961037

Stadt Tharandt, Bauamt

Andreas Hübner, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

andreas.huebner@tharandt.de; Tel 035203 395126

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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