Bebauungsplan Stadt Zwenkau Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau", 3. Änderung, 2. Entwurf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 22.09.2025 bis 30.10.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau"
3. Änderung, 2. Entwurf
Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 28.08.2025 mit Beschluss Nr. 2025/053 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau", 3. Änderung, in der Fassung vom 30.07.2025, samt Begründung, Umweltbericht, sowie Verkehrs- und Schallunte suchung zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB s wie die Beteil gung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Offengelegt werden außerdem bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landratsamt Landkreis Leipzig
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
  • Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. (NABU)
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll ein angepasstes Städtebauliches Konzept
im Bereich Hafen baurechtlich eingeordnet werden. Das Konzept sieht eine Reduzierung der Baumassen zugunsten einer höheren Transparenz zum technischen Hafen hin sowie die Einordung einer Wegeverbindung auf der Hafenseite im Bereich des Technischen Hafens vor. Der Turm im Hafenbecken soll gänzlich entfallen. Die Bebauung auf der Mittelmole soll in der Form angepasst we den, dass zur Spitze hin ein - deutlich reduzierter- Hochpunkt entsteht und so die ursprüngliche En wurfsidee aufgreift. Die Nutzungen wurden ebenfalls überarbeitet und statt der reinen maritim-touristischen Sondergebietsausweisung werden Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf ausgewiesen.

Auf Grund der umfangreichen eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentliche
Belange, von Vereinen sowie von Bürgern wurde der Entwurf überarbeitet. Folgende
wesentliche Hinweise und Anmerkungen wurden in den 2. Entwurf in der Fassung vom
30.07.2025 eingearbeitet bzw. geändert:

  • Anpassung der Tiefgaragenfläche (Abstand zur Spundwand 5,0m), Beschriftung derTGa (Tiefgarage) an der Linie ausgerichtet
  • Streichung/Wegfall des Pultdachs (PD) in Baufeld 3 und Baufeld H
  • Mindestmaß für Oberkanten in Baufeld 3 eingefügt
  • Änderungen der Bauweise in den Baufeldern 1c - l-lll, 2 und 3 von bisher abweichend in geschlossene Bauweise
  • Änderung der allgemeinen Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche unter 800 m2 hin zu kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben
  • Änderung der ausnahmsweisen zugelassenen Anlagen für sportliche Zwecke zu allgemein zulässigen Anlagen
  • Einordnung des Trafosymbols in eine Fläche, die mit Leitungsrechten zu belasten ist (im techn. Hafen), sowie Anpassung der textlichen Festsetzung (TF 1.4.1)
  • redaktionelle Ergänzung des Begriffs ,Leitungsrechte' (L) in den Durchgängen gemäß rechtskräftigem B-Plan
  • Kennzeichnung von Altbergbau / Hohlraumgebiete (TF 111.1)
  • Textliche Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme überschwemmungsgefährdeten Gebiet (TF IV.2)
  • Ergänzung von Hinweisen (Hochwasserschutz, Sicherheitszone, Baugrunduntersuchungen, Anzeige und Übergabe der Ergebnisse geologischer Untersuchungen, Denkmalschutz und Meldepflicht von Bodenfunden, Grundwasser und Grundwasserwiederanstieg, Anforderungen zum Radonschutz, Immissionsschutz sowie ländlicher Neuordnung) (TF V)
  • redaktionelle Korrekturen der Nummerierung

Lage:

Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am
südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.
 

Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird folgendermaßen
örtlich begrenzt:

  • im Norden und Osten durch die Wasserlinie des Hafenbeckens und des Zwenkauer Sees
  • im Süden durch die nördlichen Grenzen der Bebauung der Flurstücke Nr. 2029/18, 2029/3, 2041/2, 2041/29, 2041/30, 2041/31 und 2041/33 der Gemarkung Zwenkau
  • im Westen durch das Flurstück Nr. 2016/2 (Spielplatz) der Gemarkung Zwenkau

Der Geltungsbereich umfasst der Flurstücke Nr. 1413/16, 1413/17, 1413/18, 1413/21, 2009,
2016/1, 2026/1, 2026/2, 2027/1, 2027/2, 2027/3, 2028/2, 2029/2, 2029/16, 2029/17, 2030/1,
2041/4, 2041/14, 2041/15, 2041/16, 2044/1, 2044/2, 2044/3, 2045/1, 2045/2, 2046, 2047/3,
2047/4, 2047/5, 2047/6, 2049/1, 2049/4, 2049/5, 2049/6 und 2049/8 sowie Teilflächen der
Flurstücke 939/1, 939/2, 940/2, 941, 1413/10, 1413/12, 1413/20, 1990/5, 2003/2, 2030/2 und
2047/1 der Gemarkung Zwenkau.
Das zu überplanende Gebiet umfasst derzeit eine Fläche von ca. 4,4 ha.

Der 2. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau" vom 30.07.2025 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen werden

vom 22.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025

bei der
Stadtverwaltung Zwenkau - Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag               9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau", 3. Änderung ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.Sachsen.de/portal/zwenkau/beteiligung/themen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich, per E-Mail (b-plan27@stadt-zwenkau.de) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
 

Boden
Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen
hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.
 

Wasser
Oberflächenwasser
Im Plangebiet liegen keine Oberflächenwasserkörper (OWK) gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Nächstgelegener OWK ist die Weiße Elster (OWK Weiße Elster 8). Innerhalb des Überschwemmungsgebietes bedürfen bauliche Anlagen generell der Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde. Mögliche Schwankungen des Wasserspiegels sind bei der Planung und Gestaltung der Uferbereiche zu berücksichtigen (Festsetzung im Bebauungsplan).

Grundwasser
Das Plangebiet liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.
 

Hochwasserschutz
Der Zwenkauer See verfügt über einen Hochwasserrückhalteraum zur Aufnahme von Hochwasser aus dem Gewässer l. Ordnung Weiße Elster. Die entsprechenden Einstau- und Entlastungsbauwerke wurden in der Zuständigkeit der LMBV errichtet und werden durch die LTV gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses für die Einrichtung des Hochwasserstauraums betrieben. Die Vollstaulinie liegt hierbei bei 115,6 m NHN. Bei Volleinstau und entsprechenden Witterungsverhältnissen ist mithin mit Wellenauflauf innerhalb der Wellenauflaufzone bis 116,1 m NHN zu rechnen.

Biotope / Flora / Fauna/ biologische Vielfalt
Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen
hinausgehende Beanspruchung von Freifläche. Die 3. Änderung verändert die Nutzungsstruktur, nimmt aber keinen Einfluss auf die Biotopstruktur und Habitate. Im Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich keine negativen Umweltwirkungen.
 

Schutzgebiete
Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die nächstgelegenen Schutzgebiete:

  • LSG Elsteraue
  • FFH Elsteraue südlich Zwenkau
  • SPA Elsteraue bei Groitzsch
  • Gesetzlich geschütztes Biotop = Elsteraue südlich Zwenkau
     

Klima / Luft

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen
hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.
Eine differenzierte Darlegung zum Schutzgut ist obsolet.

Landschaftsbild

Die Planänderung betrifft einen Bereich, der als Sondergebiet Maritim-Touristik ausgewiesen und entwickelt worden ist. Der Raum ist geprägt vom Zwenkauer See und dem das Plangebiet betreffenden Hafenbereich. Die bauliche Struktur präsentiert sich urban, was sich an der Höhe und am Vol men der Gebäude, der Straßen- und Platzgestaltung und der Nutzungsstruktur festmachen lässt.
Ein zentraler Bestandteil des städtebaulichen Konzepts, der Gebäudekomplex zum Hafenbecken mit bisher vorgesehenem Turm, ist noch nicht realisiert.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Kontakt

Frau Engert - stellvertr. Amtsleiterin Bauamt

Telefonnummer: 034203-509-32

Frau Menzel - Stadtplanung

Telefonnummer: 034203-509-39

Datenschutzerklärung

Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung, 2. Entwurf

Datenschutzhinweise

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundver-ordnung - DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.

2. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
Stadt Zwenkau
Stadtplanung
Anschrift: Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-zwenkau.de
Telefonnummer: 034203 / 509-39

3. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
Stadt Zwenkau
Datenschutzbeauftragter
Anschrift: Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)


Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfah-ren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Be-lange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffent-lichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwä-gungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die
personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeord-nung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine we-sentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.

Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatper-sonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Ausei-nandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Um-weltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit voll-ständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungs-ergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer ge-richtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)


Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:


• die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
• die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechts-mängel,
• das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Sat-zungen,
• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-schritten   übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)


Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sons-tige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.

Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7. Betroffenenrechte


Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ein-legen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverar-beitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchge-führt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
  • (Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauf-tragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.


Kontaktdaten des Landesbeauftragten:
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Verkehrs- und Schalluntersuchung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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