Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für einen Bereich an der Hauptstraße für die Flurstücke 16, Teil von 17/3, 12, 13 und 307/1 der Gemarkung Affalter (Stand April 2020)
Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 03.06.2020 den Entwurf der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Hauptstraße für die Flurstücke 16, Teil von 17/3, 12, 13 und 307/1 der Gemarkung Affalter gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Lößnitz, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand April 2020 liegen in der Zeit vom:
10.07.2020 bis 15.08.2020
in der Stadtverwaltung der Stadt Lößnitz, im Bereich des Bürgerbüros, im EG des Rathauses, Marktplatz 1, 08294 Lößnitz während der Sprechzeiten:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 03771 - 5575-0 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorge-nannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Parallel dazu kann der Entwurf die Ergänzungssatzung der Stadt Lößnitz auf der Internetseite der Stadt (www.stadt-loessnitz.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Lößnitz, den 26.06.2020
Troll
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lößnitz
Bau- und Ordnungsamt
Herr Rother
Tel.: 03771 / 5575-40
f.rother@stadt-loessnitz.de