Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbehof Haynaer Weg" OT Radefeld der Großen Kreisstadt Schkeuditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.01.2020 bis 14.02.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbehof Haynaer Weg“ OT Radefeld
der Großen Kreisstadt Schkeuditz

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbehof Haynaer Weg“ einschließlich Begründung und Grünordnungsplan in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplan liegt im Ortsteil Radefeld der Stadt Schkeuditz und wird begrenzt im Norden durch den Haynaer Weg, im Osten durch die Flurstück 81/17, 81/19, 81/20, 82/77 der Flur 2, Gemarkung Radefeld, im Süden durch das Flurstücke 81/11 der Flur 2, Gemarkung Radefeld und im Westen durch den Finkenweg sowie das Flurstück 81/5 der Flur 2, Gemarkung Radefeld. Er umfasst die Flurstücke 73/13, 81/4, 81/10, 81/13, 81/15, 82/38 sowie das separat liegende Flurstück 79/17, der Flur 2 Gemarkung Radefeld (siehe schraffierte Fläche im Übersichtsplan).

Die Planaufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbehof Haynaer Weg“ wird in der Zeit

vom 13.01.2020 bis 14.02.2020

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften (Bürgeramt, Zimmer 3.06), Rathausplatz 7 in
04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Schkeuditz, den 13.12.2019

Siegel

Bergner – Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften

Rathausplatz 3

04435 Schkeuditz

Stabsstellenleiterin Frau Oertel

Telefon: 034204/88161

E-Mail: gabriele.oertel@schkeuditz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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