Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.10.2023 bis 28.11.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 den Entwurf Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 18.08.2023 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im bestehenden FNP ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) entsprechend § 8 Baunutzungsverordnung 21.11.2017 dargestellt. Zudem liegt der Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ zu Grunde. Mit der Entwicklung des Plangebietes zu Wohnzwecken wird dieses Ziel nicht mehr verfolgt. Es besteht kein Bedarf, das Plangebiet entsprechend des bestehenden Bebauungsplans zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungsziele soll es zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO kommen. Demnach soll der bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ geändert werden. Da auch inhaltlich die zukünftige Nutzung nichts mehr mit einem Gewerbegebiet zu tun hat wird der Name des Bebauungsplanes zu „Wachstuchfabrik Leipziger Straße“ geändert. Der räumliche Geltungsbereich liegt an der Leipziger Straße und ist in der unten beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Der Geltungsbereich selbst umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 444/1, 445/1, 446/14, 446/17 und 446/19 der Gemarkung Zweenfurth.

Für den Entwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Geotechnischer Bericht (FCB GmbH, 27.02.2020)
  2. historische Altlastenerkundung (CDM Smith Consult GmbH, 11.06.2019)
  3. Faunistische Kartierung (Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, NATURPUR, 30.10.2020)
  4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) mit integriertem Artenschutz-Maßnahmenkonzept (seecon Ingenieure GmbH, 19.06.2023)
  5. Grünordnungsplan Bestand und Planung (seecon Ingenieure GmbH, 19.06.2023)
  6. Schallimmissionsprognose (Lücking & Härtel, 28.07.2022)

Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 23.10.2023 bis 28.11.2023 bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf zu nachfolgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag                      13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch                    13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag              08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag                       07:00 bis 11:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen sind darüber hinaus in elektronischer Form im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Hinweis zum Datenschutz:

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Borsdorf, den 28.09.2023

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Marcus Planert
E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

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  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Grünordnungsplan
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Lärmtechnisches Gutachten
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