Bebauungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ mit Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2023 bis 12.01.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brand-Erbisdorf

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ und des Entwurfs zur 1. partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 30.08.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschluss Nr. 109/2023). In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat auch der Entwurf für die 1. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschluss Nr. 110/2023).

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 13 in der Fassung vom 20.05.2022 wurde im Zeitraum vom 05.09.2022 bis zum 05.10.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Offenlage für den Vorentwurf der 1. partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 14.04.2023 erfolgte in der Zeit vom 20.07.2023 bis zum 21.08.2023. Im gleichen Zeitraum erfolgte jeweils die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 BauGB zu den Vorentwürfen.

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat am 21.11.2023 die Abwägungen zum Bebauungsplanes und zur FNP-Änderung beschlossen (Beschlüsse Nr. 107/2023, 108/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch eMergy GmbH & Co. KG aus 96369 Weißenbrunn.

Planungsziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft. Die Flächen sollen nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich wurde durch die Beschlüsse des Stadtrates vom 27.06.2023 (Beschlüsse Nr. 067/2023, 068/2023) um das Flurstück 65/1 der Gemarkung Oberreichenbach erweitert. Damit vergrößert sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf 43,4 ha und umfasst die privaten Flurstücke 65/1 (neu), 79/1, 229/1, 228, 227, 226, 225, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1 sowie das kommunale Wegegrundstück Flurstück 236/1 der Gemarkung Oberreichenbach in 09618 Brand-Erbisdorf jeweils vollumfänglich.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ und der Entwurf zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 06.12.2023 bis zum 12.01.2024 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, im 2. Obergeschoss beim Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag:     08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:     08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch:     geschlossen
  • Donnerstag:     08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag:     08:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 06.12.2023 bis zum 12.01.2024 im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Auslegung und Unterrichtung soll nach § 3 PlanSiG vorrangig in digitaler Form erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplanes und zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 30.08.2023:

  • Planurkunde
  • Textlichen Festsetzungen
  • Hinweise
  • Begründung
  • Umweltbericht einschließlich Anlagen A1-A5
  • Photovoltaik-Potentialflächenanalyse
  • Abwägungstabelle zum Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Entwurf für die 1. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 05.09.2023:

  • Planurkunde
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Abwägungstabelle zum Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden. 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, 06.12.2023

Dr. Martin Antonow     
Oberbürgermeister
Stadt Brand-Erbisdorf

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / SG Stadtplanung

Frau Susanne Baumgart

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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