Flächennutzungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Beschluss

1. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.07.2024 bis 04.07.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB

über die Genehmigung zur 1. Partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf

im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“

Nach der durchgeführten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung für die 1. Partielle Änderung des Flächennutzugsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ hat der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 die Abwägung bestätigt und beschlossen (Beschluss Nr. 025/2024).

Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 den Beschluss zur 1. Partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 08.02.2024 gefasst und die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt (Beschluss Nr. 027/2024).

Die 1. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Landratsamt Mittelsachsen mit Bescheid vom 08.05.2024 unter dem AZ: 1.20.1.621.3 - 24B170045 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit Datum der Bekanntmachung tritt die 1. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf in Kraft und ist damit rechtswirksam.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung dargestellt und umfasst die Flurstücke: 65/1, 79/1, 229/1, 228, 227, 226, 225, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1 und 236/1 der Gemarkung Oberreichenbach in 09618 Brand-Erbisdorf.

Das Gebiet wird gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO als Sonderbauflächen für "Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen. Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch eMergy GmbH & Co. KG aus 96369 Weißenbrunn.

Jedermann kann die Unterlagen zur 1. Partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB auf Dauer bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, Albertstraße 4 in 09618 Brand-Erbisdorf, im 2. OG beim Fachbereich 3, während der folgenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr.

Die Unterlagen zur wirksamen 1. Partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärungen werden gemäß § 6a Absatz 2 BauGB gleichzeitig auch online auf der Homepage der Stadt Brand-Erbisdorf unter der Rubrik Bürgerservice: www.brand-erbisdorf.de und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter der Rubrik Bauleitpläne: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann zugänglich gemacht.

Bekanntmachungshinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hiermit hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Brand-Erbisdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Inhalt:

Bestandteile der öffentlich bekanntgemachten Unterlagen zur 1. Partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes:

  • Verzeichnis der Planunterlagen – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Planzeichnung – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Begründung – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Umweltbericht – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Abwägungstabelle – in der Fassung vom 01.02.2024
  • Zusammenfassende Erklärung – vom 01.07.2024
  • Genehmigungsbescheid Landratsamt – vom 08.05.2024

Die zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden. 

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadt Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, den 04.07.2024

Dr. Martin Antonow                                    
Oberbürgermeister
Stadt Brand-Erbisdorf

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / SG Stadtplanung

Frau Susanne Weidensdorfer

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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  • Begründung
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  • Genehmigung LRA

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