Bebauungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Beschluss

Satzung Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.07.2024 bis 26.07.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ der Stadt Brand-Erbisdorf

Nach der durchgeführten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ hat der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 die Abwägung bestätigt und beschlossen (Beschluss Nr. 024/2024).

Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 08.02.2024, mit der dazugehörigen Planzeichnung Teil A, der Planzeichenerklärung Teil C, und den Textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasst und die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht mit Anlagen gebilligt (Beschluss Nr. 026/2024).

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Datum der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ der Stadt Brand-Erbisdorf in Kraft und ist damit rechtswirksam.

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt und ist damit nicht genehmigungspflichtig.

Die 1. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf erfolgte im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplan und wurde vom Landratsamt Mittelsachsen mit Bescheid vom 08.05.2024 genehmigt. Am 04.07.2024 wurde die Genehmigung für die 1. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung dargestellt und umfasst die Flurstücke: 65/1, 79/1, 229/1, 228, 227, 226, 225, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1 und 236/1 der Gemarkung Oberreichenbach in 09618 Brand-Erbisdorf.

Das Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonderbauflächen für "Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen. Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch eMergy GmbH & Co. KG aus 96369 Weißenbrunn.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, den Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB auf Dauer bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, Albertstraße 4 in 09618 Brand-Erbisdorf, im 2. OG beim Fachbereich 3, während der folgenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB gleichzeitig auch online auf der Homepage der Stadt Brand-Erbisdorf unter der Rubrik Bürgerservice: www.brand-erbisdorf.de und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter der Rubrik Bauleitpläne: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann zugänglich gemacht.

Bekanntmachungshinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hiermit hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung zum Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt Brand-Erbisdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB:

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 SächsGemO:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Inhalt:

Bestandteile der öffentlich bekanntgemachten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“:

  • Verzeichnis der Planunterlagen – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Planzeichnung – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Textliche Festsetzungen – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Hinweise – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Begründung – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Umweltbericht – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Fachbeitrag Artenschutz – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Plan zum Fachbeitrag Artenschutz
  • Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung – in der Fassung vom 08.02.2024
  • Biotopkartierung – in der Fassung vom 07.06.2022
  • Plan Biotoptypen Bestand
  • Plan Biotoptypen Planung
  • Ergebnisbericht faunistische Kartierung – in der Fassung vom 10.02.2023
  • Blendgutachten – in der Fassung vom 01.02.2024
  • Bericht Potenzialflächenanalyse Photovoltaik – in der Fassung vom 25.05.2023
  • Übersichtskarte zur Potenzialflächenanalyse
  • Steckbrief 6.4 zur Potenzialflächenanalyse
  • Lageplan Einspeisepunkt Umspannwerk – vom 08.02.2024
  • Abwägungstabelle – Stand vom 01.02.2024
  • Zusammenfassende Erklärung – vom 05.07.2024

Die zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden.  

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, den 26.07.2024

Dr. Martin Antonow                                    
Oberbürgermeister
Stadt Brand-Erbisdorf

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / SG Stadtplanung

Frau Susanne Weidensdorfer

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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