Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Parkplatz Schliebenstraße" (2021)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.01.2022 bis 25.02.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bautzen hat am 15.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan "Parkplatz Schliebenstraße" (2021) aufzustellen und den Bebauungsplanentwurf vom 30.09.2021 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet liegt östlich der Schliebenstraße und westlich der Leibnizstraße. Das Gebiet umfasst die Flurstücke Nr. 1779/9, Nr. 2742/1 und 2743 der Gemarkung Bautzen, eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1778 der Gemarkung Bautzen sowie eine externe Kompensationsfläche, die Teilfläche des Flurstücks Nr. 144/2 der Gemarkung Seidau. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich damit über insgesamt 16.236 m² Plangebietsfläche (mit Ausgleichsfläche).

Der bestehende Touristik-Parkplatz Schliebenstraße (Schliebenstraße 24) ist eine sinnvolle Ergänzung der touristischen Infrastruktur in peripherer Lage, dessen Betrieb die Verkehrserschließung der westlichen Altstadt wesentlich verbessert hat. Sowohl die geringe Entfernung zur historischen Altstadt von Bautzen als auch die optimale verkehrstechnische Lage in unmittelbarer Nähe zur S 111, B 96 bzw. zur Bundesautobahn A 4 mit der Anschlussstelle Bautzen West sind Grundlage für das Planungsziel, den Parkplatz zu erweitern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des bestehenden Parkplatzes auf dem Gelände der Flurstücke Nr. 2743 und 1778 der Gemarkung Bautzen zu schaffen. Die Flächen werden derzeit intensiv für die Landwirtschaft genutzt. Sie grenzen unmittelbar westlich an die Leibnizstraße und den Weg 005304 (Verbindung in Richtung Fichteschule) an.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom

                                                         24.01.2022 bis 25.02.2022

durch Veröffentlichung im Internet unter www.bautzen.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes vom 30.09.2021 (Planteil A, B), die Begründung (Planteil C, Teil 1), den Grünordnungsplan (Planteil C, Teil 2), den Umweltbericht (Planteil C, Teil 3), das schalltechnische Gutachten (Planteil C, Anlage 1) und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen (Planteil C, Anlage 2) gegeben.

Die Stadt verfügt über folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten:

  • Schutzgut Mensch: Informationen zur Lärmbelastung
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Informationen zum Flächennaturdenkmal und Aussagen zu weiteren Schutzgebieten; Informationen zu Tieren, Pflanzen und zu vorgefundenen Biotoptypen, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzfachbeitrag, Biotopkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
  • Schutzgut Boden: Informationen zur Flächeninanspruchnahme; rechtswirksamer Bauleitplan; Informationen zu Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen, Baugrunduntersuchung
  • Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern; zum Grundwasserstand, zur Versickerung von Oberflächenwasser; Aussagen zu Trinkwasserschutzgebieten und zu Überschwemmungsbereichen
  • Schutzgut Luft/Klima: Informationen zum Naturraum „Oberlausitzer Gefilde“
  • Schutzgut Landschaft: Informationen zum Orts- und Landschaftsbild; Aussagen zur Denkmalpflege
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zu Kulturgütern und zum Denkmalschutz; Aussagen zum Umgebungsschutzbereich der wichtigsten Kulturdenkmale der Stadt Bautzen

Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind ausführlich zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung mit Umweltbericht öffentlich einsehbar.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans abgeben:

postalisch an               Stadtverwaltung Bautzen

                                      Bauverwaltungsamt (Abt. Stadtplanung)

                                      Fleischmarkt 1

                                      02625 Bautzen

per E-Mail an               bauverwaltungsamt@bautzen.de

Telefon                         zur Niederschrift während der Dienststunden

                                       03591/534-615 oder 03591/534-614

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplanentwurf beteiligt.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen den Planunterlagen zu diesem Vorhaben unter www.bauleitplanung.sachsen.de bei.

 

Bautzen, den 15.01.2022

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Mike Peter

Sachbearbeiter Verkehrsplanung

Telefon: 03591 534 615

 

Datenschutzerklärung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung

Auf Grundlage von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Bautzen

vertreten durch den Oberbürgermeister Alexander Ahrens

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: stadtverwaltung@bautzen.de

 

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA

Herrn Valentin Brinster

Eilenburger Straße 1 A

04317 Leipzig

E-Mail: datenschutz@bautzen.de

 

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Bautzen

Bauverwaltungsamt

Abteilung Stadtplanung

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: bauverwaltungsamt@bautzen.de

 

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Bauleitpläne nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren Stellungnahmen abgeben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren ihre Stellungnahmen an die Gemeinde abgeben können. Sofern Sie sich hierfür entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre personenbezogenen Daten. Diese Informationen werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Adressdaten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutz-durchführungsgesetz sowie den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
§ 3 BauGB.

 

6. Empfänger / Empfängerkreis von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern / Empfängerkreis übermittelt:

  • verwaltungsinterne Ämter der Stadtverwaltung Bautzen, die in das Planverfahren einbezogen sind,
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Gutachter),
  • höheren Verwaltungsbehörden (Landratsamt Bautzen) im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder
  • Gerichten im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

 

7. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist nach Aufhebung der Bauleitpläne beträgt 10 Jahre.

 

8. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

a)   Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
      (Artikel 15 DSGVO).

b)   Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
      (Artikel 16 DSGVO).

c)   Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen
      von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergän-
      zend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO   genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung
      wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
      möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung
      gemäß Artikel 18 DSGVO.

d)   Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet
      wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der
      betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Inter-
      essen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz
      1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht
      das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e)   Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein
      zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt,
      und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

f)   Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffe-
     ner Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit
     mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Bautzen widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).

g)    Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn
       Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel
       77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten
       als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

 

       Sächsische Datenschutzbeauftragte

       Postanschrift:

       Postfach 11 01 32

       01330 Dresden

       Hausanschrift:

       Devrientstraße 5

       01067 Dresden

       E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

       Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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