Bebauungsplan Große Kreisstadt Aue - Bad Schlema Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Wohngebiet und Sondergebiet Kultur „Halde 65“ in Bad Schlema

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.07.2021 bis 06.09.2021
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Planzeichnung

Bebauungsplan nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung – Wohngebiet und Sondergebiet Kultur „Halde 65“ in Bad Schlema der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema

Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema hat am 30.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für das Wohngebiet und Sondergebiet Kultur „Halde 65“ in Bad Schlema in der Fassung vom April 2021 mit Begründung gebilligt und ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Da die Grundfläche des Bebauungsplanes gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB bzw. § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO), durch die die Zulässigkeit von baulichen Anlagen auf den Flächen des Allgemeinen Wohngebietes und des Sondergebietes Kultur begründet wird, weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wurde.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom April 2021 mit der Begründung liegen hierzu in der Zeit vom 26.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021 im Rathaus der Stadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 während folgender Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag                                             von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr

Dienstag                                           von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1800 Uhr

Mittwoch                                           von 0900 Uhr – 1200 Uhr

Donnerstag                                      von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr

Freitag                                              von 0900 Uhr – 1230 Uhr

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist (vom 26.07.2021 bis einschließlich 06.09.2021) gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema unter www.aue-badschlema.de unter den Menüpunkten „Aktuelles“ → „Beteiligungsportal Bauleitplanung“ sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Sondergebiet Kultur (SO Kultur) geschaffen werden.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Fläche von ca. 4,56 ha umfasst das Grundstück Flurstücknummer 370/55 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flurstücknummer 370/64 der Gemarkung Oberschlema und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Aue-Bad Schlema, den 02.07.2021                                         

                                                                                                         gez.

                                                                                                         Kohl

                                                                                                         Oberbürgermeister 

Kontaktperson

Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema

Goethestraße 5

08280 Aue

Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung

Tel.: 03771 281-171 (175)

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