Vorhaben- und Erschließungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Tannenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2023 bis 07.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 29.06.2023 mit Beschluss Nr. 0667/23/07-StR/46/23 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tannenweg“ in der Fassung Mai/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der im Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2022 bezeichnete räumliche Geltungsbereich wird erweitert. Der räumliche Geltungsbereich wird durch Planzeichnung bestimmt. Die Erweiterung betrifft die Erschließungsstraße Tannenweg, Flurstück 452/20 der Gemarkung Geyersdorf, sowie den südlichen Teil des Flurstücks 452/21 der Gemarkung Geyersdorf.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen wird. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand Mai/2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und Vorhabenbeschreibung (Teil D) sowie dazugehöriger Begründung liegen vom 08.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im SG Stadtplanung / Stadtsanierung, Zimmer 2.24 während der nachfolgenden genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag:         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag:            8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i.V.m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen am Auslegungsort und online zur Verfügung gestellt wird.

Uhr.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i.V.m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen am Auslegungsort und online zur Verfügung gestellt wird.

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die vollständigen Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Annaberg-Buchholz unter www.annaberg-buchholz.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse mario.dammkoehler@annaberg-buchholz.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden durch die REAL Massivbau GmbH als Vorhabenträger geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha und ergibt sich aus dem abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung. Er umfasst die Flurstücke 452/20, 552/21 und 448/13 (Teilfläche) der Gemarkung Geyersdorf. 

Annaberg-Buchholz, den 30.06.2023
 

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Planung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142

Datenschutzerklärung

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