Vorhaben- und Erschließungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Tannenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.01.2024 bis 02.02.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 30.11.2023 mit Beschluss Nr. 0739/23/07-StR/50/23 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Tannenweg“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und Vorhabenbeschreibung (Teil D) sowie Begründung mit Umweltbericht in der Fassung Oktober/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden durch die REAL Massivbau GmbH als Vorhabenträger geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha und ergibt sich aus dem abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung. Er umfasst die Flurstücke 452/20, 552/21 und 448/13 (Teilfläche) der Gemarkung Geyersdorf. 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB. Die bislang erfolgten Beteiligungen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange werden als frühzeitige Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB in das Verfahren einbezogen. Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ergeben sich aus den vorliegenden Stellungnahmen sowie der erfolgten Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand Oktober/2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C),  Vorhabenbeschreibung (Teil D) und Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 03.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz (Raum 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz) während der nachfolgenden genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor. Sie liegen werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplan veröffentlicht:

  • (Nr.); (Belangträger); (Schreiben vom)
  • 26; Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung, Stadtentwicklung; 18.07.2023
  • 25; Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; 26.07.2023
  • 22; Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle; 25.07.2023
  • 21; Landratsamt Erzgebirgskreis Ref. Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung; 02.08.2023
  • 20; Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal; 06.07.2023
  • 9; Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.; 02.08.2023
  • 28; Stellungnahme aus der Öffentlichkeit; 22.11.2022
  • 29; Stellungnahme aus der Öffentlichkeit; 06.12.2022

Auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen und des Umweltberichts liegen Umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung gekennzeichnet:

Schutzgut Fläche und Boden:

  • Bodenschutz, Bodennutzung, Altlasten (9, 21, 22, 25, 26)

Schutzgut Wasser:

  • Wasserrückhalt, Hochwasserschutz (9, 20, 21, 22, 28, 29)

Schutzgut Klima und Luft:

  • Immission, Emission (21)

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild:

  • Grünstrukturen, Lichtemissionen, Sichtachsen (21, 22)

Schutzgut Kultur u. sonst. Sachgüter:

  • Kulturlandschaftsschutz (22)

Annaberg-Buchholz, den 01.12.2023

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Planung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

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