Ortsübliche Bekanntmachung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Wohngebiet „An den Korbweiden“ (Entwurf 10/2024)
Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. billigte am 10.03.2025 in öffentlicher Sitzung den im Ergebnis von Abwägungsentscheidungen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „An den Korbweiden“ mit Stand 10/2024 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand 12/2024 und hat gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, beschränkt auf die Änderungsgegenstände gegenüber dem Entwurfsplanstand 11/2023, beschlossen.
Der rund 1 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet in der Gemarkung Adorf die Flurstücke mit den Nr. 2249/9, 2250/14, 2252/5 vollständig sowie mit den Nrn. 2249/22, 2251 und 2252/4 teilweise. Planungsziel ist die Baurechtsbeschaffung für etwa 10 Einfamilienhäuser im Anschluss an den bebauten und erschlossenen Siedlungsbereich. Im Fokus der Entwurfsüberarbeitung standen die abgestimmte Schmutzwasserentsorgung und eine fachplanerisch konzipierte Regenwasserversickerung.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Wohngebiet „An den Korbweiden“ (Stand Entwurf 10/2024), bestehend aus:
sowie nachfolgend aufgelistete nach Einschätzung der Stadt wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Nr.
Name des Belangträgers
Stellungnahme vom
2
Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
16.02.2024
8
Planungsverband Region Chemnitz
12.02.2024
9
Landratsamt Vogtlandkreis
14.02.2024
29
Zweckverband Naturpark "Erzgebirge/Vogtland"
05.02.2024
35
Bürgerstellungnahme
18.02.2024
werden in der Zeit vom
12.03.2025 bis 15.04.2025
auf den offiziellen Internetseiten der Stadt Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter der Rubrik Rathaus à Bauleitplanung à laufende Verfahren (verlinkte vollständige Internetadresse: https://adorf-vogtland.de/inhalte/adorf/_inhalt/unsere_stadt/rathaus/bauleitplanung/laufende_verfahren) sowie des Zentralen Landesportals des Freistaats Sachsen für Raumordnungs- und Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de (verlinkte vollständige Internetadresse: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/adorf-vogtland/beteiligung/themen/1050001) veröffentlicht.
Zusätzlich werden diese Unterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., 08626 Adorf/Vogtl, Markt 3, im Rathaus, 2. Etage Zi. 2.1 während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können zu den gegenüber dem Entwurf 11/2023 geänderten Teilen der Planung von jedermann Stellungnahmen an die E‑Mail-Adresse beteiligung@staedtebau-chemnitz.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Stadtverwaltung oder während der oben genannten Zeiten im Bauamt auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen, als Themenblöcke zu Schutzgütern mit Quellenangabe geordnet, sind aktuell verfügbar:
Pflanzen
Quellen
Art der Umweltinformation
Mensch und Gesundheit
Boden und Fläche
Wasser und Untergrund
Kultur- und Sachgüter
Landschaft
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Adorf/Vogtl., 11.03.2025
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Rico Schmidt
Bürgermeister
Frau Windisch