Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Alter Acker“
Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschloss in der Sitzung am 05.06.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Alter Acker“ Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstück 436/45, 436/46 und 436/47 der Gemarkung Adorf. Das Plangebiet wird eingegrenzt:
im Norden - Wohnbebauung
im Osten - Grünfläche
im Süden - Grünfläche /Seniorenhaus Sonnengarten
im Westen - Straße
Ziel und Zweck der Planung:
Neben den bestehenden Kindergarten MIKITA befand sich eine große Baufläche mit einem Baufeld von 535,5 m². Diese Fläche war zu groß für ein EFH. Aus diesem Grund erfolgte eine Teilung der Fläche. Es entstanden zwei separate Flurstücke. Das eine Flurstück erwarb eine Privatperson. Das an die MIKITA grenzende Flurstück erwarb der Eigentümer des Kindergartens, um später eine Erweiterung der bestehenden Kindereinrichtung zu ermöglichen. Die vorhandenen Baufelder des rechtskräftigen B-Plans verhindern diese Erweiterung jedoch momentan. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Flächen WA 8 und WA 9 (Flurstücke 436/45, 436/46 und 436/47).
In der Sitzung am 10.03.2025 billigte der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Alter Acker“ Stand 09.01.2025 mit der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 16.01.2025 und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Das Verfahren wird nicht, wie laut Aufstellungsbeschluss, im vereinfachten (beschleunigten) Verfahren nach 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung, sondern im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Bei diesem kann ebenfalls von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, von einer Umweltprüfung, von einem Umweltbericht und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch die Einstellung des Inhaltes der Bekanntmachung und der Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Alter Acker“ bestehend aus dem Planteil und der Begründung in der Zeit vom
12.03.2025 bis einschl. 15.04.2025
auf der offiziellen Internetseite der Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter der Rubrik Rathaus, Bauleitplanung, laufende Verfahren oder https://adorf-vogtland.de/inhalte/adorf/_inhalt/unsere_stadt/rathaus/bauleitplanung/laufende_verfahren .
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/adorf-vogtland/beteiligung/themen/1049920
zugänglich gemacht.
Darüber hinaus erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im oben genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, Zimmer 2.1, Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. während folgender Dienstzeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Es wird zur Wahrnehmung der Einsichtnahme eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 037423/57534 (Stadtbauamt/Stadtplanung) empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an heike.windisch@adorf-vogtland.de, Betreff: „Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet Alter Acker“, übermittelt werden. Auch können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt, Markt 3, 08626 Adorf/Vogtl. abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Adorf/Vogtl, 11.03.2025 Rico Schmidt
Bürgermeister
Frau Windisch