Flächennutzungsplan Stadt Adorf/Vogtl. Erneute Beteiligung

3. Entwurf Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Adorf/Vogtl.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.12.2024 bis 17.02.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

3. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 den 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) Stand 11.11.2024 mit der zugehörigen Begründung, einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 11.11.2024 sowie dem Landschaftsplan Stand 11.11.2024  gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Entsprechend der vom Stadtrat getroffenen Abwägungsentscheidung waren Änderungen an den Planunterlagen des FNP vom 04.03.2024, der Begründung vom 30.11.2023 und des Landschaftsplanes vom 16.11.2023 vorzunehmen, die über ausschließlich redaktionelle Einarbeitungen in die Planunterlagen hinausgehen. In Summe ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß       § 4a Abs. 3 BauGB zum 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes angezeigt.

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Der integrierte Landschaftsplan bildet dabei den derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft ab, formuliert Umweltschutzziele und ist wesentliche Beschreibungsgrundlage des Umweltberichtes. Im Umweltbericht werden voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. In Steckbriefen werden untersuchungsrelevante Flächen Einzeln oder zusammengefasst beschrieben und bewertet.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Verwaltung zum Ausdruck.

Die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch die Einstellung des Inhaltes der Bekanntmachung und der Entwurfsunterlagen des 3. Entwurfs des Flächennutzungsplanes mit Stand 11.11.2024, bestehend aus Planteil, der Begründung mit Umweltbericht, dem Landschaftsplan, den dazugehörigen Anlagen und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

15.01.2025 bis einschl. 17.02.2025

auf der offiziellen Internetseite der Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter der Rubrik Rathaus, Bauleitplanung, laufende Verfahren oder https://adorf-vogtland.de/inhalte/adorf/_inhalt/unsere_stadt/rathaus/bauleitplanung/laufende_verfahren  .

Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/adorf-vogtland/beteiligung/themen/1048306

 zugänglich gemacht.

Darüber hinaus erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im oben genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, Zimmer 2.1,       Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. während folgender Dienstzeiten:

Montag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Es wird zur Wahrnehmung der Einsichtnahme eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 037423/57534 (Stadtbauamt/Stadtplanung) empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an heike.windisch@adorf-vogtland.de, Betreff: „Stellungnahme Flächennutzungsplan“, übermittelt werden. Auch können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt, Markt 3, 08626 Adorf/Vogtl. abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom 11.11.2024 als selbständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung, Mensch und Kultur-/​Sachgüter Gesamteinschätzung der Umweltverträglichkeit/Umweltauswirkungen, mögliche Alternativen und Vorschläge zur Kompensation des Eingriffs. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den Flächennutzungsplan erstellt.

Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind im Umweltbericht und im Landschaftsplan (alle Themen) sowie in den Stellungnahmen (wie vermerkt) verfügbar:

  • Boden: Flächeninanspruchnahme und Bauflächenentwicklung [2, 3, 29], Altlasten [1, 3], Baugrundverhältnisse [5, 8], Hohlraumgebiete und Bodenschätze [7, 8]
  • Wasser: Hochwasserschutz [2, 3, 10], Gewässerbewertung und -bewirtschaftung [3, 10], Grundwasserschutz [2]
  • Klima/Luft: erneuerbare Energien [2]
  • Arten/Lebensraum: Auswirkungen auf Schutzgebiete, Biotope/Biotopverbünde und Artenvielfalt [2, 3, 29], Beanspruchung natürlicher Lebensräume zu Siedlungszwecken [2, 3, 29], mögliche Alternativen oder Kompensationsmaßnahmen [2, 13]
  • Landschaftsbild/Erholungseignung: Landschaftsschutzgebiete [2, 3], Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholungsfunktion [2, 3, 29], Wald und Landwirtschaft [3]
  • Mensch: Immissionen [3], natürliche Radioaktivität [7], Erdbebenzone [7], nachhaltige Mobilität [2, 3], Brand- und Katastrophenschutz [3]
  • Kultur-/​Sachgüter: Auswirkungen auf Kulturdenkmale und archäologische Denkmale [3, 5, 10]

Nach Einschätzung der Stadt werden folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme [1] Landesdirektion Sachsen (AZ 34-2417/512/1) vom 04.04.2024
    betrachtete Schutzgüter: Boden
  • Stellungnahme [2] Planungsverband Region Chemnitz vom 22.04.2024
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung
  • Stellungnahme [3] Landratsamt Vogtlandkreis (AZ 621.3100-230-2-63/2016-010-6501) vom 24.04.2024
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Wasser, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung, Mensch, Kultur-/​Sachgüter
  • Stellungnahme [5] Landesamt für Archäologie Sachsen (AZ 2-7051/58/8-2024/5791) vom 12.03.2024
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Kultur-/Sachgüter
  • Stellungnahme [7] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (AZ 21-2511/287/2) vom 05.04.2024
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Mensch
  • Stellungnahme [8] Sächsisches Oberbergamt (AZ 31-4146/5583/13-2024/7677) vom 18.03.2024
    betrachtetes Schutzgut: Boden
  • Stellungnahme [10] Landestalsperrenverwaltung (AZ B40-3203/455/63) vom 05.03.2024
    betrachtetes Schutzgut: Wasser, Mensch, Kultur-/Sachgüter
  • Stellungnahme [13] DB AG, DB Immobilien (AZ TOEB-SN-24-177368) vom 14.03.2024
    betrachtetes Schutzgut: Arten/Lebensraum
  • Stellungnahme [29] Naturpark Erzgebirge/Vogtland vom 05.04.2024
    betrachtetes Schutzgut: Boden, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend

gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt und beteiligt.

Adorf/Vogtl., 17.12.2024

Rico Schmidt

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Windisch

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