Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.09.2025 bis 13.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf, 2. Fassung vom 26.08.2025

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Klipphausen hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“, 2. Fassung vom 26.08.2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Änderungen des Planentwurfs umfassen

  • die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches,
  • die Reduzierung der gewerblichen Bauflächen,
  • die festgesetzten Verkehrsflächen (Anbindung an das übergeordnete Straßennetz, Lage und Dimensionierung der inneren Erschließung, Festsetzung einer Parkplatzfläche),
  • die Anpassung der Baugrenzen an die geänderte Geometrie der Verkehrsflächen,
  • die Festsetzung einer Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser,
  • die grünordnerischen Festsetzungen sowie das das Kompensationskonzept.

Das Baurecht für den Kreisstraßenausbau soll über den planfeststellungsersetzenden B-Plan hergestellt werden. Daher ist die Fachplanung „Entwurf und Genehmigungsplanung zur Erschließung Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Röhrsdorf/Ullendorf Gemeinde Klipphausen“ des Ingenieurbüro Frank vom 22.08.2025 Bestandteil der Auslegungsunterlagen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“, 2 Fassung vom 26.08.2025 einschließlich der Fachplanung „Entwurf und Genehmigungsplanung zur Erschließung Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Röhrsdorf/Ullendorf Gemeinde Klipphausen“ des Ingenieurbüro Frank vom 22.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10.09.2025 bis einschließlich 13.10.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:

Montag                        7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann in Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“ zu folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Wasser / Abwasser
    • Arten- und Naturschutz inkl. Hinweise zur Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen und zur Gehölzauswahl
    • Lichtemissionen
    • Gründächer
    • Flächenverbrauch
    • Lärmschutz und Luftreinhaltung
    • Archäologie
    • Geologie und Radonschutz

Klipphausen, den 03.09.2025                                                                                    

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Anlage: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans (unmaßstäblich)

Kontakt

Frau Roick

Datenschutzerklärung

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  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Maternistraße 17

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Verkehrsuntersuchung vom 10.02.2022
  • Erschließungsplanung vom 22.08.2025
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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