Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohnbebauung Zum Rittergut" OT Tanneberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 10.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachungder Gemeinde Klipphausen

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 1 BauGB

zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Zum Rittergut“ OT Tanneberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat mit Beschluss Nr. 06-111/2024 vom 07.05.2024 den Vorentwurf „Wohnbebauung Zum Rittergut“ OT Tanneberg in der Fassung vom 24.04.2024 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie benachbarten Gemeinden beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 262/3, 263/3, 264/5, 266, 267, 268, 270/1, 270/2, sowie Teile der Flurstücke 261/2 und 269/2 der Gemarkung Tanneberg. 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern im Ortsteil Tanneberg. 

Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Zum Rittergut“ OT Tanneberg in der Fassung vom 24.04.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landes-portals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung ins Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024 im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen während folgender Zeiten:

Montag             7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag           7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch           7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag       7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag              7.00 - 12.00 Uhr

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Zum Rittergut“ OT Tanneberg, Planstand 24.04.2024, einzusehen.

Während der Veröffentlichungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Vorentwurf und zur Erörterung der Planung. Zudem können während dieser Veröffentlichungsfrist von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Bauamt, Talstraße 3, 01665 Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Klipphausen, 14.05.2024

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Anlage:

Übersichtsplan (nicht maßstäblich)

Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnbebauung Zum Rittergut“ OT Tanneberg

Kontaktperson

Frau Roick

Datenschutzerklärung

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  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

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Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

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Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

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Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

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Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

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Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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