Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2023 bis 08.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kipphausen

Veröffentlichung des 2. Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den 2. Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.06.2023 bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Die Planänderung bezieht sich auf die Erweiterung des Gewerbegebiets Klipphausen, auf den Bereich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Ortslage Sora. Die Lage des Änderungsbereiches lässt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtslageplan nachvollziehen.

Die Änderung gegenüber der Entwurfsfassung vom 06.12.2022 umfasst

  • die Reduzierung der geplanten gewerblichen Baufläche G1 im westlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Klipphausen,
  • die Aufnahme eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser nördlich der gewerblichen Baufläche G1,
  • die Reduzierung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zwischen Sora, der Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser und der gewerblichen Bauflächen G1 und
  • die nachrichtliche Übernahme des verrohrten Gewässerverlaufs des Sorabachs aus dem Geoportal Sachsen.

Der 2. Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen in der Fassung vom 27.06.2023 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 09.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Zu den Zeiten:

Montag            7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag          7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch         7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag             7.00 - 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen in Bezug auf die o.g. Änderungen und Ergänzungen der 2. Entwurfsfassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans gegenüber der 1. Entwurfsfassung und ihre möglichen Auswirkungen bei der Gemeinde Klipphausen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Land- schafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter
  • Hydrogeologische Zuarbeit für den Bebauungsplan mit Aussagen zur Grundwasserneu- bildung, zur Versickerungsfähigkeit, Aktualisierung der Abgrenzung des TWSG der Was- serfassung Sora.
  • Studie zur Oberflächenwasserableitung zur Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes im Flurbereinigungsverfahren Sora.
  • Hydrologisches Gutachten / Entwurf Entwässerungskonzeption mit Ermittlung der möglichen Abflussmenge sowie der erforderlichen Rückhalteräume für das innerhalb der gewerblichen Bauflächen abfließende Niederschlagswasser.
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einschließlich der faunistischen Erfassung, be- trachtete Artengruppen: Amphibien, Reptilien, Avifauna.
  • Aussagen zu Tendenzen der Emissionskontingentierung im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplan Gewerbegebiet Klipphausen
  • Karten und GIS-Daten zu den Fachthemen Geologie, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, bio- logische Vielfalt, Wald, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
  • GIS-Daten zum Waldzustand, zur Waldflächenentwicklung und zu den Waldfunktionen.
  • Informationen zu Schutzgebieten nach SächsDSchG, Kulturdenkmalliste.
  • GIS-Daten zu archäologischen Bodendenkmalen.
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf bzw. Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans zu folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Oberflächengewässer und Grundwasserhaushalt,
    • FFH-Relevanz der Regenwasserableitung
    • Lärmschutz
    • Agrarstruktur, Bodenschutz und Flächenverbrauch
    • Archäologie
    • Altbergbau
    • Auswirkungen auf Klima, ökologische Verbundstrukturen, Landschaftsbild

Klipphausen, den 26.07.2023 Knöfel

Bürgermeister

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  • Talstraße 3
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  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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