Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2023 bis 12.05.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ in der Fassung vom 17.02.2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C-1) und Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ in der Fassung vom 17.02.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 12.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen.

Zu den Zeiten:

Montag                        7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“

mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter.

  • Avifaunistisches Gutachten zum Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung Baeyerhöhe
  • Faunistischer Gesamtbericht inklusive Artenschutzfachbeitrag zum Windpark Baeyerhöhe
  • Alternativenprüfung zum Windpark Baeyerhöhe
  • Sichtbarkeitsanalyse zum Windpark Baeyerhöhe
  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ zu folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Klimaschutz i.V. mit Zielanpassungsgebot an Landes- und Regionalplanung
    • Trinkwasserversorgung und Grundwasserschutz
    • Natur- und Artenschutz einschließlich Vorschlägen für Kompensationsmaßnahmen
    • Immissionsschutz
    • Denkmalschutz und Archäologie
    • Agrarstruktur, Bodenschutz und Flächenverbrauch
    • Auswirkungen auf die Bewohner der umliegenden Ortschaften
    • Auswirkungen auf das Landschaftsbild unter besonderer Berücksichtigung Aussichtspunkt Baeyerhöhe
    • Hinweise auf geogene Naturgefahren, natürliche und erosive Wasserabflussbahnen
    • Hinweise auf Bergbauberechtigungen und Altbergbau

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Klipphausen, 15.03.2023                                                                  

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

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  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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