Verfahren Stadt Zittau Umwelt, Klima und Energie

vereinfachter Lärmaktionsplan 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.09.2024 bis 17.09.2024
  • Stellungnahmen 19 Stellungnahmen
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Lärmkatierung Zittau

Liebe Zittauerinnen und Zittauer,

die Große Kreisstadt Zittau ist verpflichtet einen Lärmaktionsplan vorzulegen. Dieser befindet sich momentan in der öffentlichen Beteiligung.

Als Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH sind wir mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans betraut. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem vereinfachten und einem erweiterten Lärmaktionsplan. Dabei unterscheiden sich diese im Umfang der zu skizzierenden Maßnahmen. Im vereinfachten Verfahren müssen diese nicht angegeben werden. Wir haben uns dennoch dazu entschieden, bereits jetzt übergeordnete Ziele zu formulieren. In einem zweiten Schritt (voraussichtlich Anfang 2025) erfolgt dann, die Erarbeitung eines erweiterten Lärmaktionsplans. Dieser wird auf einer stärkeren Einbindung der Bevölkerung aufbauen. Dazu werden wir Sie über die üblichen Kanäle (Webseite, Stadtanzeiger, Soziale Medien) informieren.

Bitte achten Sie darauf, dass keine Einzelmaßnahmen berücksichtigt werden können. Übergeordnete Zielsetzung kann im vereinfachten Lärmaktionsplan aufgenommen werden.

Am 26.09 soll der Lärmaktionsplan durch den Stadtrat bestätigt werden. Bis Anfang Oktober werden wir die Ergebnisse auf unserer Webseite kommentiert veröffentlichen.

Unter nachfolgendem Link sehen Sie alle betroffenen Straßenzüge:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html?_cp={%22accordion-content-10980%22%3A{%220%22%3Atrue}%2C%22previousOpen%22%3A{%22group%22%3A%22accordion-content-10980%22%2C%22idx%22%3A0}}

Bei Fragen können Sie sich gerne an Fr. Wurm (a.wurm@stadtentwicklung-zittau.de) wenden.


Vielen Dank

Eure ZSG

Kontaktperson

Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH

Innere Weberstraße 34

02763 Zittau

Frau Wurm
E-Mail: a.wurm@stadtentwicklung-zittau.de

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