Bebauungsplan Stadt Zittau Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XLII "Forschungseinrichtung Energieumwandlung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.10.2023 bis 20.11.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Übersichtskarte mit Geltungsbereich

B E K A N N T M A C H U N G

der öffentlichen Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XLII "Forschungseinrichtung Energieumwandlung"

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in der Sitzung vom 28.09.2023 mit Beschluss-Nr. 810/2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XLII „Forschungseinrichtung Energieumwandlung“ gebilligt. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Forschungseinrichtung Energieumwandlung“ umfasst ca. 1,58 ha und befindet sich zwischen der Schrammstraße, der Hochwaldstraße und der Friedrich-Schneider-Straße und ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.
Der Entwurf in der Planfassung vom 12.09.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen Umweltbeitrag, geotechnisches Gutachten und schalltechnischer Untersuchung, wird entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum 

vom 20.10.2023 bis 20.11.2023

            Mo/Mi/Do        8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
            Di            8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
            Fr            8 – 12 Uhr
    
im Rathaus der Großen Kreisstadt Zittau, Markt 1, 3. Obergeschoss, Gang
(barrierefreier Zugang im Innenhof, Aufzug)

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu o.g. Entwurf des Bebauungsplanes im Auslegungsbuch oder an das Referat Stadtplanung der Stadtverwaltung Zittau abgegeben werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.
Nach § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zittau/startseite einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau http://www.zittau.de unter Beteiligung.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung entsprechend an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.


T. Zenker
Oberbürgermeister
 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363
E-Mail: stadtplanung@zittau.de
Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

 

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Große Kreisstadt Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Postanschrift:   Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:            (03583) 752-363
E-Mail:              stadtplanung@zittau.de
Internet:            https://zittau.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Große Kreisstadt Zittau
Datenschutzbeauftragter
Herr Michael Scholze 
Postanschrift:  Markt 1, 02763 Zittau
Sitz:                 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Telefon:           (03583) 752-104 
E-Mail:            datenschutz@zittau.de

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Plan-erfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

Betroffenenrechte Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

Sächsischer Datenschutzbeauftragter 
Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 
Telefon:         (0351) 85471-101
Telefax:         (0351) 85471-109
E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbeitrag
  • Potentialanalyse Reptilien und Brutvögel
  • Artenschutzrechtliche Vorerfassung
  • Artenschutzrechtliches Kompensationskonzept
  • Geotechnisches Gutachten
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang