Flächennutzungsplan Stadt Weißwasser Erneute Beteiligung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L.

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 23.05.2025 bis 28.06.2025
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Planzeichnung

Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert wurde, und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH im Zuge der Energiewende in der Gemeinde Weißkeißel, Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L., Landkreis Görlitz eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. In diesem Rahmen hat die EnBW Solar GmbH eine geeignete Fläche in Weißkeißel ermittelt und ist bezüglich der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen an die Gemeinde herangetreten. Die Gemeinde möchte zur Umsetzung die vorgesehene Fläche planungsrechtlich sichern und hat deshalb in der Gemeinderatssitzung am 25.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, der zur Realisierung einer entsprechenden Anlage durch die EnBW Solar GmbH erforderlich ist. Die Gemeinde Weißkeißel liegt gemäß der Richtlinie des Rates vom 14. Juli 1986 im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet. Ebenfalls befindet sich die Gemeinde Weißkeißel in der Gebietskulisse der sächsischen PV-Freiflächenverordnung (PVFVO). Durch die Lage in der Gebietskulisse der PVFVO und folglich in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet (§ 3 Nr. 7 EEG) ist die PV-Freiflächenanlage vollständig nach dem EEG förderfähig. Ziel der aktuellen Bundesregierung im Rahmen der Energiewende ist die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Hierbei soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden (§ 1 Abs. 1 und 2 EEG). Um diese Ziele zu erreichen, ist ein Ausbau auch mit Freiflächen-Photovoltaik erforderlich. Der Ausbaupfad der Solarenergie ist in § 4 Nr. 3 EEG festgeschrieben. Dabei soll ein jährlicher Zuwachs von durchschnittlich 20 Gigawatt pro Jahr bis 2040 erfolgen. Im Rahmen der Energiewende soll der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung in Sachsen erhöht werden, vorliegend durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Freiflächen (Freiflächenanlagen) in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie eine der Schlüsseltechnologien für die Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

Kontakt

Frau Graetz

SGL Stadtplanung/Liegenschaften

Tel.: 03576 265411

Informationen

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