Flächennutzungsplan Stadt Weißwasser Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2025 bis 20.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert wurde, und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH im Zuge der Energiewende in der Gemeinde Weißkeißel, Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L., Landkreis Görlitz eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. In diesem Rahmen hat die EnBW Solar GmbH eine geeignete Fläche in Weißkeißel ermittelt und ist bezüglich der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen an die Gemeinde herangetreten. Die Gemeinde möchte zur Umsetzung die vorgesehene Fläche planungsrechtlich sichern und hat deshalb in der Gemeinderatssitzung am 25.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, der zur Realisierung einer entsprechenden Anlage durch die EnBW Solar GmbH erforderlich ist. Die Gemeinde Weißkeißel liegt gemäß der Richtlinie des Rates vom 14. Juli 1986 im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet. Ebenfalls befindet sich die Gemeinde Weißkeißel in der Gebietskulisse der sächsischen PV-Freiflächenverordnung (PVFVO). Durch die Lage in der Gebietskulisse der PVFVO und folglich in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet (§ 3 Nr. 7 EEG) ist die PV-Freiflächenanlage vollständig nach dem EEG förderfähig. Ziel der aktuellen Bundesregierung im Rahmen der Energiewende ist die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Hierbei soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden (§ 1 Abs. 1 und 2 EEG). Um diese Ziele zu erreichen, ist ein Ausbau auch mit Freiflächen-Photovoltaik erforderlich. Der Ausbaupfad der Solarenergie ist in § 4 Nr. 3 EEG festgeschrieben. Dabei soll ein jährlicher Zuwachs von durchschnittlich 20 Gigawatt pro Jahr bis 2040 erfolgen. Im Rahmen der Energiewende soll der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung in Sachsen erhöht werden, vorliegend durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Freiflächen (Freiflächenanlagen) in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie eine der Schlüsseltechnologien für die Umsetzung der Energiewende in Sachsen.

Kontakt

Frau Graetz

SGL Stadtplanung/Liegenschaften

Tel.: 03576 265411

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet. 

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Fachbereich/-abteilung:      Gemeindeverwaltung / Bauamt
Anschrift:                               Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel
E-Mail-Adresse:                   gemeinde@weisskeissel.de
Telefonnummer:                   035762 466-24

  1. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter: 

Fachbereich/-abteilung:      Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Datenschutzbeauftragter

Anschrift:                               Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L.

E-Mail-Adresse:                   datenschutz@weisswasser.de

Telefonnummer:                   03576 265-403

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat, Stadtrat oder die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune, ihrer Ausschüsse und Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung macht die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten erforderlich.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Firma/Unternehmen:             Enviro-Plan GmbH

Ansprechpartner:                   Andre Schneider
Anschrift:                                 Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan
E-Mail-Adresse:                     andre.schneider@enviro-plan.de
Telefonnummer:                     06755 2008 301
Internet-Adresse:                   www.enviro-plan.de 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7.      Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8.      Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren: 

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag

Devrientstraße 1

01067 Dresden

Telefon: 0351/493-5401

Telefax: 0351/493-5490

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Web: https://www.saechsdsb.de

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