Der Gemeinderat der Gemeinde Neißeaue hat am 06.11.2025 den 1. geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ mit geändertem Geltungsbereich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 19.09.2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht (mit Anlagen) in der Fassung vom 19.09.2025 wurden ebenso gebilligt.
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von ca. 52,7 ha. Der Geltungsbereich schließt folgende Flurstücke ein:
Gemarkung Groß Krauscha Flur 2:
152 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 164 (Teilfläche) 168 (Teilfläche), 169 (Teilfläche), 170 (Teilfläche), 202 (Teilfläche), 203, 204, 205, 206 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche), 211 (Teilfläche), 212, 213 und 214 (Teilfläche)
Gemarkung Zodel Flur 1:
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21/1 (Teilfläche), 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 (Teilfläche), 29, 30 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 63 (Teilfläche), 64 (Teilfläche), 65/1 (Teilfläche), 72 (Teilfläche), 73, 74, 75 (Teilfläche), 79 (Teilfläche), 82 (Teilfläche), 83, 84, 85 (Teilfläche), 87/1 (Teilfläche), 90 (Teilfläche) und 101 (Teilfläche)
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der 1. geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht (mit Anlagen), jeweils in der Fassung vom 19.09.2025, liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
08.12.2025 bis zum 16.01.2026
während folgender Zeiten
Montag 07.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 11.00 Uhr
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt) öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Boden, Wasser:
Klima/Luft:
Landschaftsbild:
Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:
Mensch:
Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wiesner
Neißeaue, 06.11.2025
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032