Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Frühzeitige Beteiligung

10. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 05.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße 
fassten in ihrer Sitzung am 02.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des 
Flächennutzungsplans Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue, für das Gebiet des Bebauungsplanes 
„Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“.


Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herstellung der Übereinstimmung zwischen vorbereitender 
und verbindlicher Bauleitplanung. Das Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines der 
Erholung dienenden Sondergebietes nach § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freizeit und 
Erholung“. Für den mit dem Radweg in Verbindung stehenden Rastplatz, welcher auch 
Sanitäranlagen sowohl für Radfahrer als auch Tagesbesucher der Kulturinsel enthält, wird ein 
Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rastplatz“ festgesetzt. 
Im FNP werden diese Gebiete als durchgrünte Sonderbauflächen (§ 1 Nr. 4 BauNVO) mit 
Waldcharakter dargestellt.


Das Änderungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Bestandteil des Verfahrens 
ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes entspricht mit ca. 27,5 ha der 
Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und umfasst beinhaltet folgende Flurstücke:
- Gemarkung Deschka Flur 6: 20/3, 20/4, 22/2 (teilweise), 27, 28/1, 28/2, 29/2 (teilweise), 
30/3, 30/4, 30/5, 30/6 
- Gemarkung Deschka Flur 7: 81/2 (teilweise), 103, 104, 105 (teilweise), 106/1

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der 
Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue, für 
das Gebiet des Bebauungsplanes „Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“ bestehend 
aus einer Planzeichnung und einer Begründung Teil I und II (Umweltbericht mit Anlagen) in der 
Zeit vom 03.11.2025 bis 05.12.2025
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, 
Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: 


Montag:        9.00-12.00 Uhr
Dienstag:      9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch:      geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag:         geschlossen

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung 
auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
• Zentrales Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1058255

Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von 
jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben 
oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen 
können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 3 – 
Gemeinde Neißeaue, für das Gebiet des Bebauungsplanes „Kulturinsel Einsiedel – 
Erlebnisübernachtungen“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag 
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen 
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet 
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gemacht werden können.
 

M. Holl
Verbandsvorsitzender

Kontakt

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Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70034 o. 70032

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