Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße fassten in ihrer Sitzung am 02.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue, für das Gebiet des Bebauungsplanes „Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“.
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herstellung der Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung. Das Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines der Erholung dienenden Sondergebietes nach § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“. Für den mit dem Radweg in Verbindung stehenden Rastplatz, welcher auch Sanitäranlagen sowohl für Radfahrer als auch Tagesbesucher der Kulturinsel enthält, wird ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rastplatz“ festgesetzt. Im FNP werden diese Gebiete als durchgrünte Sonderbauflächen (§ 1 Nr. 4 BauNVO) mit Waldcharakter dargestellt.
Das Änderungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes entspricht mit ca. 27,5 ha der Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und umfasst beinhaltet folgende Flurstücke: - Gemarkung Deschka Flur 6: 20/3, 20/4, 22/2 (teilweise), 27, 28/1, 28/2, 29/2 (teilweise), 30/3, 30/4, 30/5, 30/6 - Gemarkung Deschka Flur 7: 81/2 (teilweise), 103, 104, 105 (teilweise), 106/1
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue, für das Gebiet des Bebauungsplanes „Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“ bestehend aus einer Planzeichnung und einer Begründung Teil I und II (Umweltbericht mit Anlagen) in der Zeit vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden: • Zentrales Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1058255
Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 3 – Gemeinde Neißeaue, für das Gebiet des Bebauungsplanes „Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gemacht werden können.
M. Holl Verbandsvorsitzender
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032