Der Gemeinderat der Gemeinde Neißeaue fasste in seiner Sitzung am 02.10.2025 den Beschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“ in der Planfassung vom 29.08.2025.
Das Ziel der Planung ist die Ausweisung eines der Erholung dienenden Sondergebietes nach § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“. Für den mit dem Radweg in Verbindung stehenden Rastplatz, welcher auch Sanitäranlagen sowohl für Radfahrer als auch Tagesbesucher der Kulturinsel enthält, wird ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rastplatz“ festgesetzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 27,5 ha und beinhaltet folgende Flurstücke:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.
In Bezug auf die Planung und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und der Bebauungsplan, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen sowie Begründung Teil I und II (Umweltbericht) mit Anlagen wird in der Zeit vom
03.11.2025 bis 05.12.2025
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/
eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Neißeaue unter https://www.neisseaue.de/bekanntmachungen/
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung (Begründung Teil II)
[2] Anlagen 1-4 zum Umweltbericht:
[3] Stellungnahmen (SN) der Träger öffentlicher Belange und Behörden der frühzeitigen Beteiligung
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf die Schutzgüter, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Flächennutzung, Biotoptypen und Schutzgebieten, Auswirkungen der Planung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Des Weiteren wurden Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Flächennutzung, Bodenschutz, Vermeidungsmaßnahmen.
mit seiner Produktionsfunktion für Holz, seiner großen Wasserspeicher und -filterfunktion, als
Lebensraum und Speicherfunktion für CO2.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
Oberflächen- und Grundwasser, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:
Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben.
und damit verbundenen klimatische Ausgleichfunktion sowie Filter- und Pufferwirkung verbessert werden.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
die Waldfläche ihren Waldcharakter und das entsprechende Erscheinungsbild behält.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit.
stehenden Angebote der Kulturinsel Einsiedel, kann das Konzept des naturnahen Erlebens
und Übernachtens fortgeführt werden. Dies wirkt sich dadurch positiv auf die Gesundheit der
Gäste (Schutzgut Mensch) aus.
gung durch Straßenverkehr auf der S127 vermieden werden. Dazu dient die Anlage von Lärmschutzwällen.
zu einer Lärm- und Staubreduzierung kommt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstige Sachgüter.
gen auf das Schutzgut möglich. Die aktuelle Kartierung der Bodendenkmale umfasst nur die bislang bekannten und dokumentierten Fundstellen. Tatsächlich ist mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Vielzahl weiterer archäologischer Kulturdenkmäler nach § 2 SächsDSchG zu rechnen. Das Landesamt für Archäologie ist vom exakten Baubeginn (Erschließungs-, Abbruch-, Ausschachtungs- oder Planierarbeiten) mindestens drei Wochen vorher zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegung beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf (zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen) schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Kulturinsel Einsiedel – Erlebnisübernachtungen“ unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neißeaue, den 02.10.2025
Per Wiesner
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032