Bebauungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Öffentliche Auslegung

"Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.12.2024 bis 17.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am 19.11.2024 den Beschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" in der Planfassung vom 11.11.2024.

Das Planungsziel die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 0,40 ha groß und umfasst folgende Flurstücke: Flst. 15/5 und teilweise Flst. 20, Gemarkung Ebersbach, Flur 4.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.

In Bezug auf die Planung und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und der Bebauungsplanes bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen sowie Begründung Teil I und II (Umweltbericht)mit Anlagen  in der Zeit vom

                                                09.12.2024 bis 17.01.2025

beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag:          9.00-12.00 Uhr

Dienstag:        9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Freitag:           geschlossen

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1047195 

eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal unter https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung (Begründung Teil II)

[2]        Anlage 1 zum Umweltbericht: Zeichnung Biotoptypen/Eingriffsflächen

[3]        Anlage 2 zum Umweltbericht: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

[4]        Stellungnahmen (SN) der Träger öffentlicher Belange und Behörden der frühzeitigen Beteiligung

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Lage von Schutzgebieten und  Geschützten Biotopen in der Umgebung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

  • Im Bereich der intensiv genutzten Grünflächen des Plangebietes wird von einer geringen Artausstattung ausgegangen.
  • Wertvolle Gehölzbestände werden durch Gebote der Pflanzbindung erhalten. Des Weiteren werden extensive Grünflächen als private Grünflächen erhalten.
  • Der Eingriff kann innerhalb des Plangebietes vollständig kompensiert werden. Es wurden Pflanzgebote zu Heckenpflanzungen und für Streuobstwiesen festgesetzt.
  • Es befinden sich im Plangebiet oder angrenzend keine FFH-Schutzgebiete, keine Land-schafts- oder Trinkwasserschutzgebiete und keine Arthabitate gemäß FFH-RL geschützter Arten oder Fledermausquartiere.
  • Das angrenzende geschützte Biotop „Teiche am Königshainer Weg“ mit natürlichen oder naturnahen Bereichen stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer & der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche ist nicht durch die Planung berührt. Es wird weder räumlich noch funktional beansprucht, so dass nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen ist.
  • Es sind keine direkten agrarstrukturellen Belange zu berücksichtigen und auch keine nachteiligen agrarstrukturellen Auswirkungen zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Bodenschutz, Vermeidungsmaßnahmen.

  • Die Planung folgt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Boden und Fläche. Es wurde für das Baugebiet eine GRZ von 0,4 festgesetzt, sowie Baugrenzen, innerhalb derer Gebäude errichtet werden. Die Versiegelung wird jedoch auf das notwendige Maß zur Umsetzung des Vorhabens beschränkt.
  • Stellflächen sind wasserdurchlässig zu errichten.
  • Während der Baumaßnahmen sind die Grundsätze des Bodenschutzes zu beachten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Oberflächen- und Grundwasser, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers.

  • Von der Planung sind keine Überschwemmungsgebiete, Gewässer und Schutzgebiete betroffen.
  • Abfließendes Regenwasser von versiegelten wird in Abwasserkanäle abgeleitet, um Erosio-nen in den Hangebereichen und die Überschwemmung tiefer liegender Flächen zu vermei-den.
  • Auf allen unversiegelten Grünflächen kann das Regenwasser jedoch wie im jetzigen Zustand weiterhin versickern, so dass nicht von einer erheblichen Verringerung der Grundwasserneu-bildungsrate und Beeinträchtigung des gesamten Wasserhaushaltes ausgegangen wird.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben.

  • Aufgrund der Kleinräumigkeit der Planung ist nicht mit einer Verschlechterung der Luftqualität und negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen.
  • Die Gebote der Pflanzbindung für vorhandene Gehölze sowie die geplanten Anpflanzungen (Hecken, Streuobstwiese) wirken sich mikroklimatisch positiv aus das Plangebiet aus.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.

  • Es entstehen keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
  • Die geplanten baulichen Anlagen stehen im örtlichen Zusammenhang mit dem vorhandenen

Gebäudebestand und passen sich aufgrund der Festsetzungen zu Gebäudehöhen und Dachformen in den Bestand ein.

  • Die Planung steht im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit.

  • Es entstehen keine erheblichen negativen Auswirkungen durch das Vorhaben.
  • Durch die Festsetzungen des B-Planes werden die Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse mit ausreichender Belichtung, Belüftung und Durchgrünung des Plangebietes gewährleistet.
  • Die vorhandene Bebauung der Umgebung liegt in einer im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Wohnbaufläche und hat demzufolge den gleichen Schutzanspruch wie die Planung. Deshalb sind keine Konflikte zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstige Sachgüter.

  • Es wird nicht mit negativen Auswirkungen der Planung auf das benachbarte Kulturdenkmal gerechnet. Es ist nicht unmittelbar von der Planung betroffen.
  • Keine Lage im archäologischen Relevanzbereich

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegung beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf (zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen) schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schöpstal, den 20.11.2024

Bernd Kalkbrenner

Bürgermeister

Kontaktperson

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70034 o. 70032

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