Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am 19.11.2024 den Beschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" in der Planfassung vom 11.11.2024.
Das Planungsziel die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 0,40 ha groß und umfasst folgende Flurstücke: Flst. 15/5 und teilweise Flst. 20, Gemarkung Ebersbach, Flur 4.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.
In Bezug auf die Planung und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und der Bebauungsplanes bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen sowie Begründung Teil I und II (Umweltbericht)mit Anlagen in der Zeit vom
09.12.2024 bis 17.01.2025
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1047195
eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal unter https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung (Begründung Teil II)
[2] Anlage 1 zum Umweltbericht: Zeichnung Biotoptypen/Eingriffsflächen
[3] Anlage 2 zum Umweltbericht: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
[4] Stellungnahmen (SN) der Träger öffentlicher Belange und Behörden der frühzeitigen Beteiligung
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Lage von Schutzgebieten und Geschützten Biotopen in der Umgebung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Flächennutzung, Bodenschutz, Vermeidungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
Oberflächen- und Grundwasser, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:
Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
Gebäudebestand und passen sich aufgrund der Festsetzungen zu Gebäudehöhen und Dachformen in den Bestand ein.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstige Sachgüter.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegung beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf (zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen) schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schöpstal, den 20.11.2024
Bernd Kalkbrenner
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032