Bebauungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Frühzeitige Beteiligung

Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.09.2024 bis 11.10.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am 15.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4".

Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für zwei Eigenheime. Der zukünftige Wohnstandort bindet unmittelbar an vorhandene Ortsbebauung an Die bereits bebauten Flächen sind im FNP als Wohnbauflächen dargestellt. Aus diesem Grund werden keine Nutzungskonflikte zwischen Bestandsbebauung und zukünftigen Wohngebiet gesehen. Zur Sicherung des Planungszieles ist aufgrund der Lage des Plangebietes im Außenbereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 0,40 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

- Flst. 15/5 und teilweise Flst. 20 Gemarkung Ebersbach Flur 4

Das Plangebiet ist über die öffentliche Straße „Königshainer Weg“ erschlossen. 

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung Teil B – Textlichen Festsetzungen und einer Begründung Teil I und II mit Anlagen in der Zeit vom

09.09.2024 bis 11.10.2024

beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:          9.00-12.00 Uhr

Dienstag:        9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Freitag:           geschlossen

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schöpstal, den 13.08.2024

Bernd Kalkbrenner

Bürgermeister

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