Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11/2019 'Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße' - Teilaufhebung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.10.2024 bis 05.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 11/2019 ‚Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße‘ ist seit 2021 rechtskräftig. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll ab 2024 erfolgen. In dem Zuge soll auch eine temporäre Umfahrung des Schulgeländes gebaut werden. Um diese zu erleichtern, soll eine Teilfläche entfallen, die aufgrund einer Umorganisation für den Schulbetrieb nicht mehr erforderlich ist. Um die Planung in dem Bereich aufheben zu können, ist die Durchführung eines Planverfahrens erforderlich. Nach Abstimmung mit dem Kreisentwicklungsamt des Landkreises Meißen kann die Änderung bzw. Teilaufhebung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Obwohl nach § 13 BauGB eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich ist, wurde diese durchgeführt und behandelt die Umweltauswirkungen der Teilaufhebung. Diese sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet den gesonderten Teil II der Begründung. Damit können die entsprechenden Verfahrenserleichterungen wie keine zwingende Durchführung der Umweltprüfung mit Umweltbericht, kein zweistufiges Verfahren etc. in Anspruch genommen werden.

Die Fläche der Teilaufhebung umfasst ca. 0,2 ha. Dabei handelt es sich um das Flurstück 1761 der Gemarkung Weinböhla einschließlich einer Teilfläche des Flurstücks 1762. Diese sollen zukünftig nicht mehr Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11/2019 sein. Neben der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Schule‘ sind auch die in dem Bereich festgesetzte Grünfläche und die Ausgleichsmaßnahme M 1 nicht mehr erforderlich. Diese dienten dem Ausgleich der zulässigen Versiegelung auf dem Flurstück 1761.

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche der Teilaufhebung als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Nach der Aufhebung entspricht diese Darstellung der Nutzung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in seiner Sitzung am 05.06.2024 mit dem Beschluss Nr. 245/42/2024 die Aufstellung eines Planverfahrens zur Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11/2019 ‚Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße‘ beschlossen.

Gleichzeitig wurde der Entwurf der Teilaufhebung in der Fassung vom 04.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhabenplan und dem Erschließungsplan sowie der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Planverfahren zur Teilaufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die Fläche der Teilaufhebung umfasst ca. 0,2 ha. Dabei handelt es sich um das Flurstück 1761 der Gemarkung Weinböhla einschließlich einer Teilfläche des Flurstücks 1762. Diese sollen zukünftig nicht mehr Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11/2019 sein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die kompletten Planunterlagen, bestehend aus Rechtsplan (Planzeichnung und Textliche Festsetzungen), dem Vorhabenplan und dem Erschließungsplan sowie Begründung einschließlich Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und Artenschutz,

in der Zeit vom 01.10.2024 bis einschließlich 05.11.2024

im Internet unter https://www.weinboehla.de in der Rubrik "Rathaus“, „Bauleitplanung"

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag:              9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:            9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:            9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag:       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:               9.00 - 12.00 Uhr

(außer an Feiertagen)

Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.

Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@weinboehla.de).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Weinböhla weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Weinböhla, 29.08.2024

Zenker

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Weinböhla

Bauamt

Rathausplatz 2

01689 Weinböhla

Tel.: 035243/34317

e-Mail: bauamt@weinboehla.de

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Vorhabenplan
  • Erschließungsplan Verkehrsanlagen
  • Erschließungsplan Ver- und Entsorgungsanlagen

Informationen

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