Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 14/2021 ‚Schweizer Höhe / Katholisches Gemeindehaus‘

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 04.10.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in seiner Sitzung am 05.06.2024 mit dem Beschluss Nr. 244/42/2024 eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 14/2021 ‚Schweizer Höhe / Katholisches Gemeindehaus‘ gegenüber dem Umgriff, der am 17.03.2021 im Aufstellungsbeschluss festgelegt war, beschlossen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 14.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), mit der zugehörigen Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung bestimmt.

Planungsziele sind die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Gemeindehauses für die katholische Kirche, die Ermöglichung einer nachhaltigen touristischen Nutzung des ehemaligen Parkrestaurants, kleinteilige ergänzende Wohnbebauung, eine Sicherung der Erschließung sowie die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft.

Der Planungsumgriff umfasst zum Vorentwurf ca. 1,9 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Die kompletten Planunterlagen zum Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der zugehörigen Begründung sowie den vorliegenden Fachgutachten, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

(außer an Feiertagen)

Zusätzlich werden die vollständigen Planunterlagen in dem genannten Zeitraum im Internet unter https://www.weinboehla.de in der Rubrik "Rathaus“, „Bauleitplanung" sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.

Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@weinboehla.de).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Grünordnungsplan einschließlich faunistischer Erfassung, Vorentwurf, 14.05.2024
  • Baugrunduntersuchung mit Versickerungsnachweis, 05.08.2022

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Grünordnung:         Bestandsbewertung, Erhalt von Gehölzen

Artenschutz:            verschiedene geschützte Tierarten vorhanden, höhlenreiche Altbäume, Hangwald als geschütztes Biotop

Baugrund:                 Versickerungsfähigkeit teilweise eingeschränkt, Fels anstehend, Auffüllungen vorhanden

Weinböhla, 15.07.24

Zenker

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Weinböhla

Bauamt

Rathausplatz 2

01689 Weinböhla

Tel.: 035243/34317

e-Mail: bauamt@weinboehla.de

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan
  • Begründung
  • Grünordnungsplan Textteil
  • Grünordnungsplan A1
  • Grünordnungsplan A2
  • Grünordnungsplan A3 - Faunistische Erfassung
  • Baugrundgutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.