Verfahren Gemeinde Weinböhla Verkehr und Mobilität

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Weinböhla – Öffentliche Auslegung des Entwurfes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2024 bis 15.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Deckblatt

Die kommunale Lärmaktionsplanung dient vorrangig der Lärmreduzierung an stark befahrenen Straßen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Grundlage für den LAP Weinböhla ist die Lärmkartierung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Im Rahmen der Lärmkartierung 2022 wurden durch eine europaweit angepasste Berechnungsmethode für alle kartierungspflichtigen Straßen neue Lärmkarten erstellt. Der vorliegende Entwurf zur LAP-Fortschreibung greift Maßnahmen des bestehenden Aktionsplanes von 2018 auf und führt diese weiter. Außerdem werden zu schützende ruhige Gebiete im Gemeindegebiet Weinböhla festgelegt sowie informativ auf geplante Lärmminderungsmaßnahmen durch das Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Dieser Entwurf zur Fortschreibung des LAP wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.02.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung angehört werden und die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Fortschreibung in der Fassung des Entwurfes vom 15.01.2024 liegt im Zeitraum

vom 04.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

(außer an Feiertagen, nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten)

Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Entwurf des fortgeschriebenen LAP auf der Internetseite der Gemeinde Weinböhla www.weinboehla.de (Aktuelle Meldungen) zu finden. Die Bürgerinnen und Bürger können in diesem Zeitraum ihre Anregungen und Hinweise schriftlich, auch per E-Mail an bauamt@weinboehla.de vortragen. Die vorgebrachten Anregungen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung fachlich geprüft und finden entsprechend ihrer Bewertung Eingang in die durch den Gemeinderat festzustellende Endfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans.

Der Beschluss des Lärmaktionsplanes durch ein politisches Gremium soll im 2. Quartal 2024 erfolgen, um die gesetzliche Berichtsfrist bis zum 18. Juli 2024 zu erfüllen.

Weinböhla, 28.02.2024               

gez. Zenker

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Weinböhla

Bauamt

Rathausplatz 2

01689 Weinböhla

Tel.: 035243/34317

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