Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Tennis- und Freizeitanlage Spitzgrundstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 11.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Weinböhla

Bebauungsplan „Tennis- und Freizeitanlage Spitzgrundstraße“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 mit dem Beschluss Nr. 201/35/2023 den 4. Entwurf des Bebauungsplans ‚Tennis- und Freizeitanlage Spitzgrundstraße‘ in der Fassung vom 04.04.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Darüber hinaus wurde die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen. Mit der Planung werden die Sportanlagen des Tennisplatzes im Bestand erhalten und die Errichtung eines neuen Tennisvereinsgebäudes sowie eine ergänzende Wohnbebauung für ca. 2-3 Eigenheime ermöglicht.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den zugehörigen Fachgutachten in der Zeit vom

10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:           8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag :        8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:         8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag:     8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:            8.00 - 12.00 Uhr  

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen abzugeben. Es besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen und Hinweise zur Planung zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Parallel dazu können auf der Internetseite im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weinboehla/startseite die vollständigen Plan-unterlagen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist an folgende Adresse möglich:  bauamt@weinböhla.de.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet. Gegenüber den vorangegangenen Beteiligungen im Jahr 2014 erfolgte zum 4. Entwurf eine Neubetrachtung und -bewertung der Umweltbelange mit entsprechender Berücksichtigung.

Folgende Fachplanungen und -gutachten liegen vor:

  • Grünordnungsplan, 04.04.2023
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, 04.04.2023
  • Schallimmissionsprognose, 04.04.2023
  • Geotechnische Stellungnahme, 03.01.2022
  • Ergänzung zur Geotechnischen Stellungnahme, 10.03.2022

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Grünordnung:                  

Erhalt von Gehölzen, Erhalt und Aufwertung von geschütztem Biotoptyp Magerrasen, Neupflanzung von Bäumen, Dachbegrünung, Zuordnung einer externen Ökokontomaßnahme (Streuobstwiese Gut Schlechte, Gemeinde Niederau)

Artenschutz:                     

Einhaltung Bauzeitenregelung, Absammeln und Umsetzen von Zauneidechsen vor der Baufeldfreimachung auf Ersatzlebensraum in Weinböhla, Nesterhalt Rote Waldameise

Baugrund:                         

Versickerung grundsätzlich möglich.

Immissionsschutz:          

Erhalt von begrüntem Wall und Beachtung von Spiel- und Ruhezeiten beim Tennisbetrieb

 

Weinböhla, 02.06.2023

Zenker

Bürgermeister

Kontaktperson

HAMANN+KRAH PartG mbB stadtplanung architektur

Telefon: (0351) 317 93 41

E-Mail: mail@hamann-krah.de

Gemeinde Weinböhla

Bauamt / Bauleitplanung

Herr Maximilian Busch

Telefon: (035243) 343-32

E-Mail: bauamt@weinboehla.de

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