Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11/2019 ‚Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße‘

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.11.2019 bis 03.01.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Weinböhla

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11/2019 ‚Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße‘

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 11/2019 ‚Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße‘ soll im Geltungsbereich (Anlage) die Errichtung eines Gymnasium sowie einer Sporthalle ermöglichen. Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla in der Sitzung am 08.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst sowie dessen Vorentwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in der Sitzung am 19.11.2019 vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung Kenntnis genommen und den Entwurf des den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11/2019 ‚Gymnasium und Sporthalle Köhlerstraße‘ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Vorhabenplan, Erschließungsplan und Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 13.11.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt, bewertet und Schlussfolgerungen für die Planung und den Vollzug dargelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:

  • Aussagen zum vorhandenen Verkehrslärm, Berechnung der zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel im Plangebiet sowie Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
  • Auswirkungen der durch das Vorhaben zu erwartenden Lärmemissionen für die umliegende Wohnbebauung

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

  • Aussagen zur Biotopbildungsfunktion und deren ökologische Bedeutung, planungsrelevanten Tierarten, artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen
  • Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (Bauzeitenregelung, Errichten von Sperrzäunen, Artschutzrechtliche Kontrolle)
  • Aussagen zu Anpflanzungen
  • Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme), Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet sowie externe Ausgleichsmaßnahmen in den Gemarkungen Weinböhla und Kreinitz sowie Ökokontomaßnahme in der Gemarkung Birkwitz)

Schutzgut Fläche:

  • Aussagen zur Flächenneuversiegelung

Schutzgut Boden:

  • Aussagen zur standortkonkreten geologischen und hydrologischen Beschaffenheit des Bodens
  • Ergebnisse der abfallrelevanten Untersuchung von Bodenmaterial
  • Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers, zur Flächenversiegelung, zu wasserdurchlässigen Flächenbefestigung
  • Aussagen zum Schutz des Bodens und Beseitigung bauzeitlicher Bodenbelastungen nach Abschluss der Baumaßnahme
  • Hinweise zur Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht, Radonschutz sowie zur Kampfmittelgefährdung

Schutzgut Wasser:

  • Aussagen zu Grundwasserkörper, Grundwasserdargebot und Grundwasserschutzpotenzial
  • Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung
  • Aussagen zur Verrohrung des Köhlergrabens im Zusammenhang mit dem Ausbau der Köhlerstraß (K 8016 BA 3.2)
  • Hinweis zur Erlaubnispflicht der Versickerung

Schutzgut Klima und Lufthygiene:

  • Aussagen zum Mikroklima

Schutzgut Landschaft:

  • Aussagen zu Gestaltung baulicher Anlagen
  • Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild

Schutzgut Kultur- und Schutzgut:

  • Aussagen zum archäologischen Kulturdenkmal (bronzezeitliches Gräberfeld)
  • Aussagen zum Kulturdenkmal Köhlerstraße 62
  • Aussagen zur Berücksichtigung von bestehenden Trinkwasserleitungen im Plangebiet

Folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen/ Höher Raumordnungsbehörde                                                     12.06.2019
  • Landratsamt Meißen                                                                                                                         26.06.2019
  • Landesamt für Archäologie                                                                                                                     24.05.2019
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Land-wirtschaft und Geologie                                     20.06.2019
  • Grüne Liga e.V.                                                                                                                                            24.06.2019
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.                                                                                 21.06.2019
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (B.U.N.D.)                                                     22.06.2019
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit (Ö2)                                                                                             18.06.2019

Es sind folgenden Gutachten und Fachplanungen verfügbar:

  • Schallgutachten (13.11.2019)
  • Grünordnungsplan (Entwurfsfassung, 13.11.2019)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Entwurfsfassung, 28.10.2019)
  • Geotechnisches Gutachten – Hauptuntersuchung (25.10.2019)
  • Erkundungsbericht Regenwasserversickerung (25.10.2019)
  • Ergebnisbericht zur abfallrelevanten Untersuchung von Boden (28.10.2019)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe der Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen sowie den oben genannten Gutachten in der Zeit vom

29.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:              7:00 – 12:00 Uhr

Dienstag :           7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:             7:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:        7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:               7:00 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. In dieser Zeit besteht Gelegenheit, im Bauamt Anmerkungen, Hinweise und Bedenken zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes / Gebäudes enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist möglich, bitte an folgende Adresse: bauamt@weinböhla.de

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Weinböhla, 21.11.2019

gez. Zenker

Bürgermeister                                           

Kontaktperson

HAMANN+KRAH
stadtplanung architektur (vormals planungsbüro uta schneider)

Prießnitzstraße 7

01099 Dresden

Fon 0351 317 93 41

Fax 0351 317 93 43

www.hamann-krah.de

Gemeinde Weinböhla

Bauamt, Frau Kühl

Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla

bauamt@weinboehla.de

035243/34332

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