Bekanntmachung
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der BHG Nieder-Seifersdorf“ in der Gemeinde Waldhufen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der BHG Nieder-Seifersdorf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB beschlossen.
Die Gemeinde Waldhufen beabsichtigt am Standort der BHG Nieder-Seifersdorf und dessen direkter Umgebung die bestehenden gewerblichen Nutzungen bauplanungsrechtlich zu sichern sowie Möglichkeiten zu zukünftigen Unternehmensentwicklungen zuzulassen.
Das Bebauungsplangebiet mit einer Größe von ca. 1,1 ha befindet sich in Nieder Seifersdorf- in unmittelbarer Nähe zur S 122 – und schließt die Flurstücke 3, 4, 5/3, 5/4 (Teilfläche) und 6/2 (Teilfläche) der Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 1 sowie die Flurstücke 42/1, 42/3, 42/6 (Teilfläche), 43/1, 43/4 (Teilfläche), 44/1, 44/2 und 45/1 (Teilfläche) der Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 3 ein.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Diese Bekanntmachung ist auch unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de bzw. http://www.waldhufen.de einsehbar.
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2026 wird hiermit bekannt gemacht.
Waldhufen, den 24.04.2026
Ines Lätsch
Bürgermeisterin
Frau Heike Hübner E-Mail: bauamtgemeinde@waldhufen.de