Die Dringlichkeit im Klimaschutz voranzukommen, steigt permanent. Auch die Stadt Treuen verfolgt das von der Bundesregierung ausgerufene verpflichtende Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Um die Klimaerwärmung möglichst auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, besteht dringender Handlungsbedarf. Nur mit den gemeinsamen Anstrengungen aller Akteure und der uneingeschränkten Unterstützung des Bundes in allen Sektoren wird es uns möglich sein, die Klimaziele zu erreichen.
Die Wärmeplanung ist ein wesentliches Planungsinstrument zur strategischen Ausrichtung der Energie- und insbesondere der Wärmeversorgung einer Kommune. Zielsetzung dieses Berichtes ist es, die betroffenen Akteure über Handlungs-möglichkeiten und erneuerbare Wärme-potenziale zu informieren.
Wir wollen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Gewerbe- und Industriebetrieben und auch allen anderen Interessengruppen Zugang zu einer fundierten Datengrundlage ebnen und Potenziale für eine zukunftsorientierte Wärmewendestrategie aufzeigen.
Zur vorgelegten kommunalen Wärmeplanung können gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz des Bundes die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie weitere Beteiligte in einem Zeitraum von min. 30 Tagen Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen werden in angemessenem Umfang beantwortet und dem Stadtrat der Stadt Treuen zusammen mit dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung vorgelegt.
Der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Treuen mit den dazugehörigen Öffentlichkeitsinformationen zu den einzelnen Projektphasen sind daher in der Zeit vom 22.07.2025 bis 22.08.2025 sowohl digital als auch in der Stadtverwaltung Treuen in Papierform ausgelegt.
Stadt Treuen
Amt für Bauverwaltung - Frau Mikosch