Flächennutzungsplan Stadt Treuen Beschluss

Änderung des FNP „Stadt Treuen“ mit dem Änderungsbereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.05.2025 bis 20.05.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß §6 Abs. 5 BauGB

Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Stadt Treuen“
mit dem Änderungsbereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Stadt Treuen“ mit dem Änderungsbereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“ gefasst.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte mit Bescheid vom 27.03.2025, Az.: 621.316-221-2025/1 (ohne Auflagen). Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Treuen, Bauverwaltung, Rathaus Treuen, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen, während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden:
Montag/Freitag                   09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag         09.00 – 12.00 Uhr und
                                               13.00 – 18.00 Uhr

Die oben genannten Unterlagen werden ergänzend nach § 6a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Treuen unter https://www.treuen.de und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Hinweise:

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Treuen, Markt 7 in 08233 Treuen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der vorangegangene Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Das gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis gemäß § 4 Abs. 5 SächsGemO

Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 gelten für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend.

Treuen, den 21.05.2025

Andrea Jedzig

Bürgermeisterin                         - Siegel -

Kontakt

Stadtverwaltung Treuen

Amt für Bauverwaltung

Herr Päßler

Markt 7

08233 Treuen

E-Mail: bauverwaltung@treuen.de

Tel.: 037468 638 50

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