Flächennutzungsplan Stadt Treuen Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan Änderungsverfahren für den Bereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 21.07.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Flächennutzungsplan

Änderungsverfahren für den Bereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“

Öffentliche Bekanntmachung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadt Treuen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan der Stadt Treuen partiell für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“ zu ändern. Dabei ist vorgesehen, an Stelle der bisherigen Darstellungen (Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleingärten) für die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel darzustellen.

Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt, so dass ergänzend zu den Unterlagen der partiellen Planänderung auch ein Umweltbericht erforderlich wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planänderung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Hierzu wird der Vorentwurf der Planungsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom

  1. Juni 2023 bis einschließlich zum 21. Juli 2023

während der nachfolgenden Zeiten in den Räumen des Sachgebietes Bauwesen der Stadtverwaltung Treuen (Markt 7, 08233 Treuen) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

                                      Montag:         09:00 – 12:00 Uhr

                                      Dienstag:       09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

                                      Donnerstag:   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

                                      Freitag:          09:00 – 12:00 Uhr

Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienststunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468 63850, zu vereinbaren. Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das Internet-Beteiligungsportal der Stadt Treuen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/treuen/beteiligung/themen sowie das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht. Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch auf der Internetseite des Planungsbüros www.goel.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Treuen, den 30. Mai 2023

Andrea Jedzig

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Treuen

SG Bau

Markt 7

08233 Treuen

Telefon: 037468/638-30

Gegenstände

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