Außenbereichssatzung Stadt Treuen Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung – „Perlas“ im Ortsteil Perlas der Stadt Treuen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.05.2022 bis 03.06.2022
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

zum Entwurf der Außenbereichssatzung – „Perlas“ im Ortsteil Perlas der Stadt Treuen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 06.04.2022 in öffentlicher Sitzung die Offenlage der Außenbereichssatzung „Perlas“ im Ortsteil Perlas der Stadt Treuen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Der Entwurf zur Außenbereichssatzung „Perlas“ im Ortsteil Perlas der Stadt Treuen nach § 35 Abs. 6 BauGB, bestehend aus Teil A - Planzeichnung im M 1:2.000, Teil B – Textliche Festsetzungen sowie der Begründung, Stand 03/2022 wurde mit Beschluss des Stadtrates am 06.04.2022 gebilligt und die förmliche Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG oder SächsUVPG besteht nicht. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB.

Der Planbereich der Satzung befindet sich beidseitig der Perlaser Straße (K 7812) Richtung Wolfspfütz nördlich der Kernstadt Treuen im Ortsteil Perlas sowie nördlich der Staatsstraße S 299.

Ziel und Zweck der Planung

  • Anstreben einer abschließenden, städtebaulich geordneten Nutzung
  • Legalisierung vorhandener Bebauung, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen sollen

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Perlas“ im Ortsteil Perlas der Stadt Treuen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, bestehend aus:

•           Teil A - Planzeichnung M1:2.000, farbig und

•           Teil B – Textliche Festsetzungen sowie die

•           Begründung Stand 03/2022

liegt in der Zeit

vom 02.05.2022 bis 03.06.2022

in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt (Zi. 24)  Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienststunden

Montag und Freitag                            9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienststunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850, zu vereinbaren.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Treuen unter www.treuen.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Außenbereichssatzung schriftlich oder während der Dienststunden bei o.g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Perlas“ im Ortsteil Perlas der Stadt Treuen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Treuen, den 07.04.2022

Jedzig

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Treuen

FB Bau-Stadtentwicklung-Ordnungsangelegenheiten

SG Bau

Frau Gündel

Markt 7

08233 Treuen

E-Mail: bauverwaltung@treuen.de

Telefon: 037468 638 30

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