Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Treuen Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Dorfstraße Hartmannsgrün" Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.02.2020 bis 09.03.2020
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Planzeichnung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfstraße Hartmannsgrün“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 05.02.2020 in öffentlicher Sitzung die erneute Offenlage der Ergänzungssatzung „Dorfstraße Hartmannsgrün“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Der geänderte Entwurf zur Ergänzungssatzung „Dorfstraße Hartmannsgrün“ Stadt Treuen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, bestehend aus Teil A - Planzeichnung im M 1:500, Teil B - Textteil sowie der beigefügten Begründung, Stand 05.02.2020 wurde mit Beschluss des Stadtrates am 05.02.2020 gebilligt und die erneute förmliche Beteiligung nach §§2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung lag bereits in der Zeit vom 07.10.2019 bis 06.11.2019 öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde nach der Abwägung der Anregungen und Bedenken der Planentwurf geändert.

Die Änderung beinhaltet die Erweiterung des Geltungsbereichs um ein Teilstück des Flurstücks 396 b, Gemarkung Hartmannsgrün, um einen unmittelbaren Anschluss an die bebaubaren Flächen der wirksamen Abrundungssatzung zu erreichen. Außerdem wurden Festsetzungen zum Naturschutz zur Bepflanzung der Grundstücke aufgenommen.

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Planbereich der Satzung beinhaltet einen Teil der Flurstücke 396b und 726/1 der Gemarkung Hartmannsgrün in einer Größe von ca. 6.700 m² und liegt direkt an der Dorfstraße Ortseingang Hartmannsgrün rechts aus Richtung Treuen kommend.

Ziel und Zweck der Planung

  • Schaffung von Baurecht für Einfamilienhäuser
  • Sicherung einer ordnungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung
  • Sicherung der ordnungsgemäßen Erschließung
     
    Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfstraße Hartmannsgrün“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, bestehend aus:
     
    •           Teil A - Planzeichnung M1:500, farbig und
    •           Teil B - Textteil; sowie die
    •           Begründung
     
    liegt erneut in der Zeit
    vom 24.02.2020 bis 09.03.2020
     
    in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt (Zi. 24)  Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienststunden
     
    Montag und Freitag                            9.00 – 12.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag                  9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
     
    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienststunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850, zu vereinbaren.
    Wir weisen darauf hin, dass die erneute Offenlage mit einer verkürzten Frist erfolgt, dies aber als angemessen erachtet wird, da die Änderungen des Entwurfs auf Grund der Anregungen aus der ersten Beteiligung der TÖB resultieren.
     
     
    Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Treuen unter www.treuen.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o.g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
     
    Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
     
    Der Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfstraße Hartmannsgrün“ Stadt Treuen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
     
    Treuen, den 06.02.2020
     
     
     
     
    Jedzig
    Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Treuen

FB Bau - Stadtentwicklung - Ordnungsangelegenheiten

Frau Gündel

Markt 7

08233 Treuen

Tel.: 037468 / 638 30

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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