Bebauungsplan Stadt Treuen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Regionaler Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe Treuen, Standort V10 „Goldene Höhe – Teilgebiet IV“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.09.2017 bis 07.10.2017
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 23.08.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Regionaler Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe Treuen, Standort V10 „Goldene Höhe – Teilgebiet IV“ einschließlich Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht mit Planstand 15.08.2017 wiederaufzunehmen. Der Entwurf zum Planstand 15.08.2017 wurde mit Beschluss des Stadtrates gebilligt und beschlossen, diesen nach §3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich umfasst die Flächen entlang der B 173 linksseitig in Richtung Plauen, beginnend vom Kreisverkehr bis zur ehemaligen Haltestelle Thoßfell. Dreiviertel der Flächen sind bereits durch Industrie und Gewerbe besiedelt. Der Standort ist im Regionalplan als Vorsorgestandort V 10 für Industrie und produzierendes Gewerbe ausgewiesen. Anlass der nochmaligen Auslegung des Planentwurfs ist die Erlangung der Rechtskraft der Satzung.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Öffentlichkeit erneut zu unterrichten, welche umweltbezogenen Themen im Planungsverfahren eine Rolle spielen. Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 und 4(1) BauGB sowie im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB verfügbar:

Schutzgut

Art der Information (entsprechend Umweltbericht)

Art der vorhandenen Information (entsprechend Stellungnahmen)

Mensch

  • Wohnbebauung im Umfeld des Plangebietes in Ortschaften Pfaffengrün und Gospersgrün und Wohnbebauung mit Misch-gebietscharakter am ehem. Bahnhofhaltepunkt Thoßfell und Gasthof "Goldene Höhe"
  • Verlauf einer 110 KV Leitung im Plangebiet
  • Vorbelastung durch angrenzende Verkehrswege (A72, B173, Eisenbahnlinie der Vogtlandbahn)

LRA Vogtlandkreis, SG Immissions-schutz

  • Beurteilung Schallimmissionprognose erforderlich
  • Klärung Nachnutzung Gartengrundstück

LD Chemnitz, Abt. Imm.schutz

  • Hinweis auf Abstandsempfehlung für Bauleitung

SMUL Sachsen

  • Hinweis auf Störfall-Verordnung bei Ansiedlung von Betrieben

Pflanzen

  • geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG Quellbereich des Pinkeswiesenbaches
  • besonders wertvolle Flächen Gehölzstreifen bzw. Gehölzbestände entlang der Bahnlinie feuchte Grünlandfläche im Bereich Querung Bahn / A 72
  • Pinkeswiesenbach
  •  
 

Tiere

  • Betroffenheit und Bestand von Tieren (europäische Vogelarten, Amphibien, Fischfauna)

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V.

  • Sicherstellung des Schutzes des vorhandenen Tierbestandes

Boden

  • Vorbelastung aus intensiver landwirtsch. Nutzung, Einsatz von Pestizid- u. Düngemitteln, Bodenverdichtung

LRA Vogtlandkreis, SG Landwirtschaft

  • Prüfung von Möglichkeiten zur Erhaltung von Landwirtschaftsfläche insbesondere beim Flächenumfang der Ersatzmaßn.

SG Bodenschutz

  • Ausgleich der Eingriffe in Schutzgut Boden gefordert

LD Chemnitz, Abt. Umweltschutz

  • Information bei unbekannten Bodenbelastungen

Wasser

  • Vorbelastung des Wassers durch Schadstoffeinträge des Autoverkehrs an A 72, B 173 betreffs Gewässer Pinkeswiesenbach
 

Landschaftsbild

  • erholungsrelevanter Bereich im Herlasgrüner Wald, "Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild/Landschaftsleben"
  • Vorbelastung durch Lärmimmissionen u. visuelle Beeinträchtigungen durch A 72, B 173 und Eisenbahnlinie
  • Beeinträchtigung durch 110 KV-Leitung

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V.

  • Forderung von Ausgleich für Waldrodung

Der Entwurf des B- Planes Regionaler Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe Treuen Standort V 10 „Goldene Höhe – Teilgebiet IV“ mit Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag und Schallimmissionsprognose, Planstand 15.08.2017 liegt

vom 11.09.2017 bis 25.09.2017

im Bauamt (Zi. 24) der Stadt Treuen, Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienstzeiten

Montag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienstzeiten ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850, zu vereinbaren.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Treuen unter www.treuen.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteilgung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des B- Planes schriftlich oder während der Dienstzeiten bei o.g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den B- Plan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Beschluss ist hiermit bekannt gemacht.

Treuen, den 24.08.2017

Jedzig

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Treuen, SG Bauwesen, Frau Gündel (037468-63830)

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