Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 23.08.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Regionaler Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe Treuen, Standort V10 „Goldene Höhe – Teilgebiet IV“ einschließlich Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht mit Planstand 15.08.2017 wiederaufzunehmen. Der Entwurf zum Planstand 15.08.2017 wurde mit Beschluss des Stadtrates gebilligt und beschlossen, diesen nach §3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich umfasst die Flächen entlang der B 173 linksseitig in Richtung Plauen, beginnend vom Kreisverkehr bis zur ehemaligen Haltestelle Thoßfell. Dreiviertel der Flächen sind bereits durch Industrie und Gewerbe besiedelt. Der Standort ist im Regionalplan als Vorsorgestandort V 10 für Industrie und produzierendes Gewerbe ausgewiesen. Anlass der nochmaligen Auslegung des Planentwurfs ist die Erlangung der Rechtskraft der Satzung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Öffentlichkeit erneut zu unterrichten, welche umweltbezogenen Themen im Planungsverfahren eine Rolle spielen. Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 und 4(1) BauGB sowie im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB verfügbar:
Schutzgut
Art der Information (entsprechend Umweltbericht)
Art der vorhandenen Information (entsprechend Stellungnahmen)
Mensch
LRA Vogtlandkreis, SG Immissions-schutz
LD Chemnitz, Abt. Imm.schutz
SMUL Sachsen
Pflanzen
Tiere
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V.
Boden
LRA Vogtlandkreis, SG Landwirtschaft
SG Bodenschutz
LD Chemnitz, Abt. Umweltschutz
Wasser
Landschaftsbild
Der Entwurf des B- Planes Regionaler Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe Treuen Standort V 10 „Goldene Höhe – Teilgebiet IV“ mit Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag und Schallimmissionsprognose, Planstand 15.08.2017 liegt
vom 11.09.2017 bis 25.09.2017
im Bauamt (Zi. 24) der Stadt Treuen, Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienstzeiten
Montag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienstzeiten ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850, zu vereinbaren.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Treuen unter www.treuen.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteilgung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des B- Planes schriftlich oder während der Dienstzeiten bei o.g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den B- Plan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Beschluss ist hiermit bekannt gemacht.
Treuen, den 24.08.2017
Jedzig
Bürgermeisterin
Stadt Treuen, SG Bauwesen, Frau Gündel (037468-63830)