Bebauungsplan Stadt Trebsen Beschluss

Bebauungsplan Nr. 9 "Sondergebiet Papierherstellung"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.10.2022 bis 16.10.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

über den Bebauungsplan Nr. 9

„Sondergebiet Papierherstellung An der Pauschwitzer Straße“

der Stadt Trebsen

Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in der Sitzung am 29.03.2022 die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 9 - „Sondergebiet Papierherstellung An der Pauschwitzer Straße“ der Stadt Trebsen (Beschluss SR/14/2022) als Satzung beschlossen.

Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 9 - „Sondergebiet Papierherstellung An der Pauschwitzer Straße“ der Stadt Trebsen tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die vorgenannte Satzung incl. Planzeichnung, Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB kann in der Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13 in 04687 Trebsen, im Bauamt, Zimmer 21 während den Sprechzeiten auf Dauer von Jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 215 Abs.2 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnete Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
  3. nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und
  4. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Trebsen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht werden. Gleiches gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Trebsen den 14.10.2022

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Kontaktperson

Herr Steffen Wahle
Leiter Bauamt

Telefon: 034383 604-24
 

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Stand: 09.09.2022

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Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

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04687 Trebsen

Telefon: 034383-6040

E-Mail: info@trebsen.de

(nachfolgend „wir“).

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Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bestandsplan zum Grünordnungsplan
  • Grünordnungsplan
  • Satzung

Informationen

Übersicht
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