Flächennutzungsplan Stadt Trebsen Beschluss

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trebsen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.09.2022 bis 10.09.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trebsen

Die vom Stadtrat der Stadt Trebsen in der öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 mit Beschluss SR/10/2022 festgestellte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Landratsamt Landkreis Leipzig (AZ: PG  05/22) ohne Auflagen am 09.08.2022 genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trebsen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Plan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung, kann in der Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13 in 04687 Trebsen, im Bauamt, Zimmer 21 während den Sprechzeiten auf Dauer von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden

  1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnete Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trebsen schriftlich gegenüber der Stadt Trebsen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht werden.

Trebsen den 09.09.2022

Stefan Müller

Bürgermeister

Feststellungsbeschluss

zur „1.Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen“

der Stadt Trebsen

des Stadtrates der Stadt Trebsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die „1.Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen“ der Stadt Trebsen festgestellt.

Die „1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen“ der Stadt Trebsen besteht aus dem:

  • Planzeichnungen Stand Februar 2022
  • Begründung

      - Teil 1 – Begründung der städtebaulichen Planung Stand

      - Teil 2 – Umweltbericht

Anlage            „1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen“ der Stadt

                        Trebsen mit Stand Februar 2022, bestehend aus 2 Planzeichnungen und                        Begründung mit Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl der Stadträte und Bürgermeister: 15

davon anwesend:       14

Ja-Stimmen:               12

Gegenstimmen:            2

Stimmenenthaltung:     -

Kontaktperson

Herr Steffen Wahle
Telefon: 034383 604-24
E-Mail: wahle@trebsen.de

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Information zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren

Stand: 09.09.2022

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie §§ 11, 12 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes (SächsDSUG) über Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes und über die Ihnen zustehenden Rechte.

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1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher

Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Stadtverwaltung Trebsen, vertreten durch den Bürgermeister,
Markt 13

04687 Trebsen

Telefon: 034383-6040

E-Mail: info@trebsen.de

(nachfolgend „wir“).

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Sie haben die Möglichkeit, zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Hierbei verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift, ggf. weitere Kontaktdaten, den Inhalt Ihrer Stellungnahme sowie ggf. Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind und einen Bezug zu Ihrem Grundstück und damit auch zu Ihnen aufweisen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen unserer Planungshoheit zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§§ 1 Abs. 3, Abs. 6 und Abs. 7, 1a, 2 Abs. 3 und Abs. 4, 214 Abs. 3 BauGB). Insofern wird Ihre eingegangene Stellungnahme für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet. Ihre Anschrift verarbeiten wir, um die Einwendung zu prüfen und der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB nachzukommen.

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  • ggf. Gerichten und den an gerichtlichen Verfahren Beteiligten.

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Die personenbezogenen Daten werden archiviert und so lange gespeichert, wie dies – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – für die Aufgabenerfüllung und darüber hinaus zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erforderlich ist.

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Begründung
  • Feststellungsbeschluss

Informationen

Übersicht
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