Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 69 "Sport- und Freizeitzentrum an der Kriekauer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.10.2026 bis 13.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 69 "Sport- und Freizeitzentrum an der Kriekauer Straße"

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 " Sport- und Freizeitzentrum an der Kriekauer Straße ", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und die dazugehörigen Gutachten gebilligt und die öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 478, 659/a und 650/a und einen Teilbereich des Flurstückes 650.

Für das bereits seit vielen Jahren etablierte Sportgelände an der Kriekauer Straße soll die Möglichkeit einer Erweiterung, aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten für eine Nutzungserweiterung oder -änderung als Angebotsplanung im Sinne der Freizeitgestaltung im Bereich des Breitensports abgeklärt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 " Sport- und Freizeitzentrum an der Kriekauer Straße " wird

07.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026

im Internet auf nachstehender Adresse veröffentlicht:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich können die o.g. Unterlagen im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, 04425 Taucha,

im Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo. 8.00–12.00 u. 13.00–16.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Fr. 8.00–12.00 Uhr

eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@taucha.de übermittelt werden oder können bei Bedarf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, 04425 Taucha abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (§ 2 (4) BauGB) stehen zur Verfügung:

  1. Umweltbericht zum Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit den ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes (Schutzgüter: Wasser, Boden, Luft/Klima, Flora/Fauna, Mensch, Sachgüter).
  2. Fachgutachten: „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ (artenschutzfachliche Bestandsaufnahme und artenschutzrechtliche Überprüfung mit den Schwerpunkten europäische geschützte Vogelarten, Vermeidungsmaßnahmen).
  3. FFH Vorprüfung zu den Schutzgütern: Flora/Fauna
  4. Stellungnahmen aus dem Verfahren mit umweltbezogenen Informationen:

Landratsamt Nordsachsen vom 06.11.2023

SG Planungsrecht / Koordinierung

  • Hinweis auf Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Parthenaue Machern“; Ausgliederung erforderlich,
  • Hinweis auf südlich angrenzende Ausgleichsmaßnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 „Gartenstadt“; zu der Erstaufforstung ist der Waldabstand nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG einzuhalten

SG Denkmalschutz

  • Hinweis auf angrenzende archäologische Kulturdenkmale
  • Hinweis auf Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG für alle Vorhaben

SG Abfall / Bodenschutz

  • Hinweise zum Umfang und Detailierungsgrad des Umweltberichtes, insbesondere zum Bodenschutz

SG Immissionschutz

  • ein schalltechnisches Gutachten zur abschließenden Beurteilung ist erforderlich
  • Hinweise zu Auswirkungen der Planung auf Geräusch- und Lichtimmissionen

SG Naturschutz

  • Hinweise auf notwendige Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ist zur abschließenden Beurteilung erforderlich; Hinweise zur Außenbeleuchtung
  • eine FFH-Vorprüfung ist zur abschließenden Beurteilung erforderlich; Hinweise auf Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet

SG Wasserrecht

  • Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen bei HQextrem und flurnahe Grundwasserstände
  • Angaben zur Regenwasserentsorgung sind erforderlich

SG Forstamt

  • Hinweis auf Nahbereich zum Stadtpark am Schöppenteich; Waldabstand nach § 25 Abs. 3
  1. ist einzuhalten

SG Brandschutz

  • Hinweis zum baulichen Brandschutz und Löschasservorhaltung

Landesdirektion Sachsen vom 04.12.2023

Referat Raumordnung

  • Hinweis auf teilweise Lage im „Regional bedeutsamen Kaltluftentstehungs-gebiet“, im „Regionalen Grünzug“ und im „Vorranggebiet Arten- und Biotop-schutz -> Konflikt

Referat Oberflächenwasser, Hochwasserschutz

  • der Geltungsbereich befindet sich nicht im unmittelbar festgesetzten
  1. der Parthe
  • Anforderungen zu Ausnahmen und Verbotstatbeständen in Überschwemmungsgebieten
  1. § 73 Absatz 2 SächsWG und § 78a WHG sind zu berücksichtigen.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 06.11.2023

  • Hinweis auf teilweise Lage im „Regional bedeutsamen Kaltluftentstehungs-gebiet“, im
  1. Grünzug“ und im „Vorranggebiet Arten- und Biotop-schutz -> Konflikt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.11.2023

  • allgemeine Hinweise zum Radonschutz (Plangebiet liegt nicht in einer radioaktiven
  1.  
  • Hinweise zur Geologie/Baugrund und Hydrogeologie

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 06.11.2023

  • allgemeine Hinweise auf Bodendenkmal, FFH-Gebiet und angrenzende AE-Maßnahme für den
  1. Nr. 55
  • Hinweis, dass bei Ausbau / baulichen Erweiterung im Plangebiet auch ein Austausch/Neubau
  1. vorhandenen Trinkwasserleitung erforderlich ist
  • Hinweise zum erforderlichen Löschwasserbedarf
  • Hinweise auf Notwendigkeit eines Niederschlagswasserbewirtschaftungs-konzept, keine
  1. in öffentliche Abwasseranlagen

Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land vom 16.11.2023

  • Hinweise zum Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Nach § 4a Abs. 5 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten (zum Beispiel: Namen, Adresse, E-Mail) zustimmen. Diese Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentation und Information ihnen gegenüber genutzt.

Kontakt

Rosica Komitova

034298 70113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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