Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 31.01.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz"

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Grünordnungsplan und die dazugehörigen Gutachten gebilligt und die öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wurde die Erweiterung des Geltungsbereiches um das Flurstück 168/2 (Seegeritzer Straße im Norden) beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Merkwitz, ca. 3,6 km Luftlinie von der Kernstadt Taucha entfernt. Es hat eine Größe von ca. 87 ha und grenzt unmittelbar östlich an den Leipziger Industriepark Nord (BMW Werk).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurstücke:

111, 112, 113, 114/1, 114/2, 130, 131, 132, 133, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 168/2, 169, 169/a, 189, 195, 195a, 195b, 195/c, 195/d, 196, 197, 198, 199/a, 199/1, 200, 201, 202

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dem übergeordneten Ziel, die planungsrechtlichen Vor-aussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebietes zu schaffen und dem Ziel des Regionalplanes zur Schaffung eines Vorsorgestandorts für Industrie und Gewerbe Folge zu leisten. Konkretes Planungsziel ist deshalb die Ausweisung eines Industriegebietes unter Wahrung der gerechten Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen gegeneinander und untereinander.

Im Einzelnen sollen folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:

» Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industriegebietes zum Zwecke der Ansiedlung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen,

» Festsetzung von großflächigen überbaubaren Grundstücksflächen, um die Anforderungen einer industriellen Nutzung zu ermöglichen,

» Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl verkehrlich als auch hinsichtlich der technischen Medien,

» Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes,

» Berücksichtigung und Einhaltung des Immissions- und Störfallschutzes, auch im Hinblick auf außerhalb des Plangebietes vorhandene Nutzungen,

» Sicherung der ökologischen Ausgleichserfordernisse,

» Beachtung klimaökologischer Erfordernisse.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen 

vorhanden: 

[1] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ (Entwurf 21.10.2025) – alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

[2] Umweltbericht (Entwurf 16.10.2025) zum Bebauungsplan Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ - alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

[3] Aktenvermerk zur Voranhörung zum Bebauungsplan Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ (14.06.2024) – zu den Schutzgütern Mensch, Klima, Luft, Boden

[4] Geotechnischer Bericht über die Baugrund- und Gründungsverhältnisse für das Entwicklung Industriegebiet Merkwitz, 1. Revision - Nacherkundung im südlichen Baufeld (05.09.2025) – zum Schutzgut Boden

[5] Regenwassermanagementkonzept (18.09.2025) – zum Schutzgut Wasser

[6] Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ (09/2025) – zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen

[7] Grünordnungsplan (Entwurf 17.10.2025) zum Bebauungsplan Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ - zu den Schutzgütern Klima, Mensch, Boden, Tiere und Pflanzen

[8] Schalltechnische Untersuchung (24.09.2025) – zum Schutzgut Mensch

[9] Bodenkundliche Kartierung und Bodenbewertung (09/2025) – zum Schutzgut Boden

[10] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

[11] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

» Landratsamt (LRA) Nordachsen mit Schreiben vom 11.11.2024 - alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

» Ergänzende SN des Unteren Wasserbehörde des LRA mit Schreiben vom 26.11.2024 – zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Pflanzen

» Landesdirektion Sachsen (LDS) mit Schreiben vom 15.11.2024 - zu den Schutzgütern Boden, Klima und Mensch

» Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen (RePlav L-WS), Regionale Planungsstelle mit Schreiben vom 22.11.2024 - - zu den Schutzgütern Boden, Klima und Mensch

» Landesamt für Archäologie Sachsen mit Schreiben vom 29.10.2024 - zu den Schutzgütern Boden und Mensch

» Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit Schreiben vom 08.11.2024 - zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Mensch

» Industrie- und Handelskammer zu Leipzig mit Schreiben vom 04.11.2024 - zu den Schutzgütern Boden und Mensch

» Sächsisches Oberbergamt mit Schreiben vom 04.11.2024 - zu den Schutzgütern Klima und Boden

» Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZV WALL) mit Schreiben vom 12.11.2024 - zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Mensch

» Kommunale Wasserwerke Leipzig mit Schreiben vom 11.11.2024 - zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Mensch

» Stadt Leipzig mit Schreiben vom 06.11.2024 - zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Mensch

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ wird

vom 10.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

im Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo. 8.00–12.00 u. 13.00–16.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Fr. 8.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten (zum Beispiel: Namen, Adresse, E-Mail) zustimmen. Diese Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentation und Information ihnen gegenüber genutzt.

Kontakt

Rosica Komitova

034298/70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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