Bebauungsplan Stadt Taucha Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 8a/C, Änderungsverfahren „WA Nordwest“, 2. geänderter Entwurf

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.10.2025 bis 14.11.2025
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 8a/C

"Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße"

Öffentliche Auslegung des 2. geänderten Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 den 2. geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8a/C „Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße“, Änderungsverfahren „WA Nordwest“ (ehem. „Judohalle Taucha“) in der Fassung vom 11.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 593/b sowie Teilflächen der Flurstücke 593/295, 593/386 und 668 der Gemarkung Taucha. Die Fläche grenzt im Süden an die Flurstücke 593/166, 593/170 und 593/174 der Gemarkung Taucha, im Osten an die Adolph-Menzel-Straße, in Norden an die Fahrbahn der Klebendorfer Straße sowie im Westen an die Max-Klinger-Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6.530 m².

Planungsziele:

Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 sowie des § 1 Abs. 6 BauGB werden mit der Änderung des Bebauungsplanes folgende Planungsziele angestrebt:

• Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung mit höherer baulicher Dichte als bisher

• Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Einfügung in die Umgebung

• Sicherung der geplanten Wohnnutzung vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes

• Berücksichtigung der Umweltbelange

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden

  • der geänderte 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8a/C „Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/ Sommerfelder Straße“, Änderungsverfahren „WA Nordwest“ in der Fassung vom 11.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht,
  • die unten aufgeführten Umweltgutachten,
  • und die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

in der Zeit

vom 15.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

im Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo. 8.00–12.00 u. 13.00–16.00 Uhr,

Di. /Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Fr. 8.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten (zum Beispiel: Namen, Adresse, E-Mail) zustimmen. Diese Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentation und Information ihnen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet.

Folgende umweltbezogene Fachplanungen und -gutachten liegen vor:

  • Entwässerungskonzept - Hydraulische Vorbemessung, 19.08.2025
  • Geotechnischer Bericht, 20.05.2022, überarbeitete Fassung vom 19.04.2024
  • Schalltechnische Untersuchung, 18.08.2025

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange behandelt:

Entwässerungskonzept:

Entwässerungsplanung für das Baugrundstück, Vorbemessung von Retentionsgründächern

Baugrund:

Bodenmechanische Untersuchungen, Versickerungsversuche, Hydrologische und hydrogeologische Standortverhältnisse

Immissionsschutz:

Untersuchung Bestandssituation und Schallschutzmaßnahmen für geplante Entwicklung

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zu Belangen, die zum geänderten Entwurf eingegangen sind, liegen vor:

  • Landratsamt Nordsachsen vom 23.08.2024 zu Denkmalschutz, Baugrund, Immissionsschutz, Naturschutz sowie zum Entwässerungskonzept
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 15.08.2024 zu zum Verzicht auf eine Regenwasserversickerung und zur Prüfung des Geotechnischen Berichts
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 29.07.2024 zur Niederschlagswasserentsorgung
  • Stadt Leipzig Dezernat Planung und Bauen vom 02.08.2024 zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Öffentlichkeit 5 vom 29.07.2024 zu Lärmschutz
  • Öffentlichkeit 8 vom 30.07.2024 zu Lärm- und Schadstoffbelastung durch den zu erwartenden Verkehr
  • Öffentlichkeit 12 vom 28.08.2024 zu Verschattung durch zu hohe Bebauung

Tobias Meier                                                     

Bürgermeister

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Rosica Komitova

034298-70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

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Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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