Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 67a "Westvorstadt 1"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.02.2025 bis 16.03.2025
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 67a "Westvorstadt 1"
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 16.01.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67a„Westvorstadt 1“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67a „Westvorstadt 1“ in Taucha wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten: durch die südwestliche Grenze des Flurstückes Nr. 730/1 (Weststraße) und

731/1 (Freiligrathstraße);

im Südosten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 764/, 740/5, 740/3, 551/11 und 742/4 (Jubischstraße);

im Südwesten: durch die nordöstlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 742/8, 741/1 und 549/b;

im Nordwesten: durch die südöstliche Grenze des Flurstückes Nr. 730/2.

Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 1,3 ha.

Ziel und Zweck der Planung

Der Erwerb durch eine lnvestorengruppe, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Taucha sowie der zuständigen Denkmalschutzbehörde, soll das Industriedenkmal in den kommenden Jahren wieder in neuer Schönheit erstrahlen und so auch ein Stück Geschichte der Stadt Taucha bewahrt werden.

In die neue Konzeption des Komplexes sollen neben den städtischen und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen auch aktuelle Entwicklungen einfließen. Neben (Generationen-) Wohnen und Arbeiten sind Bereiche für Arztpraxen bzw. Physiotherapeuten, Yogastudio, Ferienwohnungen, ein Cafe, ein sog. „Tauchaer Laden“, Fitnessstudio denkbar. So soll in Anlehnung an die umgebende Bebauung und Nutzung hier ein Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a BauNVO entwickelt werden.

Entsprechend der Intention des § 1 Abs. 5 BauGB wird durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 67a "Westvorstadt 1“ gewährleistet, dass für das Plangebiet eine nachhaltige städtebaulich geordnete Entwicklung gesichert ist. Darüber hinaus soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleistet werden, die dazu beiträgt, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Umweltbezogene Informationen sind in folgenden Unterlagen vorhanden: 

[1] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 67a „Westvorstadt 1“ (Entwurf 02/12/2024)

[2] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 67a „Westvorstadt 1“ (07/01/2025)

[3] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

• Stellungnahme Landratsamt Nordsachsen mit Schreiben vom 20.12.2023

• Stellungnahme Landratsamt Nordsachsen Umweltamt SG Wasserrecht mit Schreiben vom 20.12.2023

• Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.12.2023

• Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 18.12.2023

• Stellungnahme Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipzig-Land vom 21.12.2023

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 67a "Westvorstadt 1“ wird

vom 12.02.2025 bis einschließlich 16.03.2025

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

vor Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–18.00 Uhr,

Fr. 9.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten (zum Beispiel: Namen, Adresse, E-Mail) zustimmen. Diese Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentation und Information ihnen gegenüber genutzt.

Kontaktperson

Rosica Komitova

034298- 70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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Informationen

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