Bebauungsplan Stadt Taucha Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 66 "Waldblick", 2.Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2024 bis 15.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 „Waldblick “ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die 2. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Osten von Taucha und erstreckt sich über heute landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen der Dewitzer Straße im Norden und der Wurzner Straße im Süden. Im Osten und Westen grenzen gewachsene Wohngebiete an und nördlich des Plangebietes liegt der erst kürzlich rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 55 „Gartenstadt“, der bis auf das Sondergebiet Einzelhandel im Norden ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festsetzt. Südlich entlang der Wurzner Straße stehen ebenso Wohnhäuser, z. T. auch mit gewerblicher Nutzung. Im Osten und Westen grenzen ebenso gewachsene Wohngebiete an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Waldblick“ erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 418/2, 419/24, 419/23, 417/10, 417/f, 417/e, 417/d, 417/c, 417/7, 417/3, 417/9 und 47/13. Die Größe beläuft sich auf ca. 11 ha. 

Einen sonstigen Geltungsbereich bilden die externen Ausgleichsmaßnahmen. Dieser erstreckt sich über einen Teilbereich des Flurstückes Nr. 47/11 in der Gemarkung Döbitz in einer Größe von ca. 1,26 ha.

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf vom 16.01.2024, werden die Planungsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 66 „Waldblick“ der Stadt Taucha bestehend aus

  • der Planzeichnung,
  • textlichen Festsetzungen
  • der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen 1 bis 10
  • der Arten verfügbarer Umweltinformationen (umweltrelevanten Stellungnahmen),
  • Anlage 1_Umweltbericht und Grünordnungsplan, Stand: 10.01.2024, zu allen Schutzgütern in Verbindung mit § 1, Abs. 6, Satz 7, Punkt a-j BauGB
  • Anlage 2_FFH Vorprüfung, Stand: 30.05.2023, zu den Schutzgütern Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Anlage 3_Artenschutzfachbeitrag, Stand: Mai 2023, zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der 1. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
    • Landratsamt Nordachsen (LRA) mit Schreiben vom 14.09.2023 und vom 26.09.2023, zu allen Schutzgütern in Verbindung mit § 1, Abs. 6, Satz 7, Punkt a-j BauGB
    • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit Schreiben vom 14.09.2023, zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Wasser
    • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) mit Schreiben vom 14.09.2023, zu den Schutzgütern Wasser und Pflanzen

in der Zeit                   vom 14. Februar 2024 bis zum 15. März 2024

in der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann im Bauamt der Stadt Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha, während der Dienst- und Geschäftszeiten:

Dienst- und Geschäftszeiten:

Montag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

erfolgen.

Zusätzlich ist der Entwurf Bebauungsplanes im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

  • auf der Internetpräsenz der Stadt Taucha unter:

www.taucha.de → Menü → Rathaus → Bauwesen → Bauleitplanung

    https://www.taucha.de/rathaus/bauwesen/bauleitplanung/

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Tobias Meier

Bürgermeister                                                         

Kontaktperson

Rosica Komitova

Sachbearbeiterin Bauleitplanung

034298 70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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