Flächennutzungsplan Stadt Taucha Erneute Beteiligung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Taucha, 5. öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.01.2024 bis 17.02.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die 3. Änderung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Stadt Taucha gebilligt und die 5. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Aufgrund der Hinweise wurde der Entwurf des Flächennutzungsplans in Teilbereichen geändert. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die betrifft die Teilbereiche Nr. 20, 24, 31, 36, 42 und 43. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Taucha einschließlich ihrer Ortsteile.

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf vom 16.05.2023, werden die Planungsunterlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Taucha, 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes (Entwurf 12/2022), bestehend aus

  • Auszüge der Änderungsbereiche Nr. 20, 24, 31, 36, 42 und 43
  • der Planzeichnung,
  • der Begründung (inkl. Umweltbericht),
  • der Arten verfügbarer Umweltinformationen (umweltrelevanten Stellungnahmen),
  • [1] Begründung zur 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes (Entwurf 11/2023), Stand: 11.12.2023,
  • [2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zum FNP, Stand: 11.12.2023,
  • [3] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der 4. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
    • Landesdirektion Sachsen (LDS) mit Schreiben vom 31.08.2023,
    • Landratsamt Nordachsen (LRA) mit Schreiben vom 01.09.2023 und vom 08.09.2023,
    • Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen mit Schreiben vom 01.09.2023,
    • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit Schreiben vom 30.08.2023,
    • Landesamt für Archäologie Sachsen mit Schreiben vom 23.08.2023,
    • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) mit Schreiben vom 30.08.2023,
    • Stadt Leipzig mit Schreiben vom 31.08.2023,
    • Sächsisches Oberbergamt mit Schreiben vom 17.07.2023,
    • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen mit Schreiben vom 31.08.2023,

in der Zeit                   vom 17. Januar 2024 bis zum 17. Februar 2024

in der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.

Die der Stadt Taucha in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der 3. Änderung eingeflossen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann im Bauamt der Stadt Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha, während der Dienst- und Geschäftszeiten:

Dienst- und Geschäftszeiten:

Montag           09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

erfolgen.

Zusätzlich ist der Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Taucha, in der Fassung vom 11.12.2023, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

  • auf der Internetpräsenz der Stadt Taucha unter:

www.taucha.de → Menü → Rathaus → Bauwesen → Bauleitplanung

    https://www.taucha.de/rathaus/bauwesen/bauleitplanung/

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung der betroffenen Flurstücke enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

 

Tobias Meier

Bürgermeister                                                         

Kontaktperson

Rosica Komitova

SG Bauleitplanung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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