Bebauungsplan Stadt Taucha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 8a/C, Änderungsverfahren "Judohalle Taucha"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2022 bis 01.07.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 8a/C

"Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße"

Änderungsverfahren „Judohalle Taucha“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Taucha hat am 12.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Bebauungsplan Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße" gefasst.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird der städtebauliche Entwurf des Vorhabens öffentlich ausgelegt.

Ziele und Zwecke der Planung:

Das zu beplanende Baugebiet liegt zwischen Max-Klinger und Adolph-Menzel-Straße und erstreckt sich von der Klebendorfer Straße zu einer bereits bestehenden Reihenhausbebauung.
Geplant ist der Neubau einer Judohalle sowie von einer flankierenden Reihenhausbebauung und einem Wohn- und Geschäftshaus.
Am östlichen Baufeld sind angrenzend an die schon vorhandene Bebauung ebenfalls kleinteilige Reihenhäuser mit modern interpretierten Satteldächern in Form von Patiohäusern mit vorgelagerten Carports und Abstellräumen geplant. Die Reihenhäuser schließen mit ihren Gärten an die Nachbarbebauung an. Somit entsteht ein Grüngürtel als Pufferzone.
Zwischen der geplanten Judohalle und den Reihenhäusern erfolgt die Zuwegung zu den Grundstücken über eine private Erschließungsstraße im Richtungsverkehr mit Besucherstellplätzen die als Längsparker angeordnet sind.
Im Nordosten öffnet sich die Halle mit ihrem Haupteingang in Richtung Klebendorfer und Adolph-Menzel-Straße mittels einer attraktiven Vorplatzsituation. Einzelgrün und Sitzelemente sollen dem Vorplatz Aufenthaltsqualität geben. Über die Adolph-Menzel-Straße erfolgt auch die Erschließung der Tiefgarage welche sich auf dem nördlichen Baugrundstück unter der Halle befindet.
Westlich an die Mehrzweckhalle schließt ein moderner Riegel mit Flachdach und Staffelgeschoss an. Die Erdgeschosszone bzw. auch das 1.Obergeschoss können Büros und Läden beherbergen. In den Obergeschossen ist eine Wohnnutzung vorgesehen. Dem Riegel sind Carports vorgelagert, welche im Obergeschoss als Terrasse genutzt werden können.
Entlang der Adolph-Menzel-Straße werden zusätzliche Parkplätze geschaffen.
Die Begrünung entlang der Planungsgrenze erfolgt im Alleecharakter. Im Planungsgebiet selbst ist eine organische Durchgrünung geplant.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der städtebauliche Entwurf des zu ändernden Teils des Bebauungsplans Nr. 8a

wird

vom 13.06.2022 bis einschließlich 01.07.2022

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

vor dem Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00-12.00 u. 13.00 -17.00 Uhr,

Di. 9.00-12.00 u. 13.00 -18.00 Uhr,

Fr. 9.00-12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht nach vorherigen Terminvereinbarung öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de --->Bauen und Wohnen à Bauleitplanung  

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse www.bauleitplanung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o.g. Änderungsinhalten zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/ der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontaktperson

Rosica Komitova

Sachbearbeiterin Bauleitplanung

034298- 70113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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